Ich finde, dass zu viel Wind um VoP gemacht wird, gerade im Lohn. Wenn bisher die Lohnzahlungen funktionierten und kein AN bisher gemeckert hat, dass dieser seinen Lohn nicht erhalten hat, dann macht es auch zukünftig nichts, dass die Ampel gelb oder rot zurückgemeldet wird. Es bedeutet doch nur, dass der angegebene Empfängername nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Bei neuen AN sollte man ggf. nochmals die Angaben der IBAN, die der AN im Personalfragebogen gemacht hat, schauen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine falsche IBAN verwendet wurde, ist gering. Wie oft hat man eine IBAN erfasst, zu der keine BIC angezeigt wird, weil man die Handschrift nicht entziffern kann (ist die jetzt eine 9 oder eine 0)? Der Vorteil der IBAN gegenüber der damaligen BLZ und Kontonummer ist doch, dass es die Prüfziffern gibt. Einfach eine 9 anstatt der 0 zu erfassen, führt i. d. R. nicht zu einer gültigen IBAN. Natürlich sollte man für die Zukunft den tatsächlichen Name des Kontoinhabers berücksichtigen und deshalb den AN fragen, wie genau der Name lautet, aber VoP ändert doch nichts am Zahlungsverkehr. Klar man muss jetzt doppelt den Auftrag abschicken (einmal wegen Abfrage VoP und einmal die Bestätigung), aber daran wird man sich doch gewöhnen, oder?
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