Ich wäre froh, die würden inaktive Vollmachten löschen 🙂 Die löschen da gar nichts, die Berechnung hängt ja auch von hinterlegten Vollmachten ab. @JuliaThomas schrieb: Unsere Vollmachten sind alle zeitlich unbefristet. Der Punkt 38/39 in der Vollmacht: Ungeachtet der Beschränkung der Bevollmächtigung wird dem/der o.a. Bevollmächtigten eine unbeschränkte Abrufbefugnis erteilt – verschwindet nach unbestimmter Zeit. Den Punkt brauchen Sie auch nicht, wenn davor keine Einschränkung angekreuzt wird, was eigentlich der Regelfall ist. Erloschen kann halt mehrere Gründe haben, Umzug, interne Geschichte beim FA, Insolvenz. Manchmal trägt sich die neue Steuernummer durch die Finanzverwaltung ein, aber manchmal auch nicht, konnte da auch noch kein System erkennen (evtl. unterschiedliche FA).
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