Moin Moin, ja, diesen Fall gibt es und ich habe dies für einen Mandanten selber schon einmal eingerichtet. Mit Bauchschmerzen, aber auch etwas Verständnis für die Vorteile für die Kanzlei. Man sollte dies vermeiden, und nur in wirklich seltenen Ausnahmen in Erwägung ziehen. Da es keine Mandantenberaternummer gibt, sind die Zugänge des Mandanten beim alten Berater geblieben. Sie müssen neue Zugänge anlegen. Am Besten, Sie legen dem Mandanten nahe im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (mM) eine Be4raternummer anlegen zu lassen und dazu dann DUO für den Mandanten anzulegen (Mandantenregistrierung heißt es, wenn ich mich recht erinnere). Im Leistungsverbund geht auch, doch dann müssen Sie die Kosten vom Mandanten berechnen. mM hat den Vorteil, dass der Mandant den Vertrag mit der Datev hat. Sollte der Mandant pleite gehen, sind Sie fein raus diesbezüglich (vor allem was die gespeicherten Daten angeht!). Mein Rat, auf alle Fälle eine Mandantenberaternummer anlegen. Verschieben sie Rewe und DUO auf die Mandantenberaternummer und administrieren Sie die neuen Zugänge auf diese Beraternummer. Vorteil, die Gefahr, von versehentlichen Freigaben auf Daten anderer Mandanten ist quasi Null Zusammengefasst: Mandanten dürfenkeinen Zugriff auf meine Beraternummer bekommen. QJ
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