Die Buchungsstapel und Stammdaten aus dem Jahr 2025 wurden über den Datenexport ans Rechenzentrum ausgegeben und dort zum Abholen für die Kanzlei bereitgestellt. Das Konto ist bereits bebucht und festgeschrieben. Die Mitarbeiterin der Kanzlei sagt nun, dass ich als Mandant auf gar keinen Fall für ein neues Konto eine automatische Steuer als Funktion hinterlegen darf, da sie das Konto als Standard hat und mit Steuerschlüssel bucht. Auf die Anregung hin, dass sie doch für die paar Buchungen dann manuell ihren Steuerschlüssel einbuchen soll, bekam ich die Antwort, dass dann unser beider Buchhaltungen dann ja nicht mehr konform sind.
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