@rschoepe schrieb: @Newsgroupnutzer schrieb: dann sollen die Minijob Ehepartner eben auch Zeitaufschreibungen machen und die DRV prüft mal, was die Ehegatten angeblich machen. Und dann gibt’s Strafen wegen SV Betrugs. Schwarzfahren wird schließlich auch bestraft und SV Betrug ist ja wohl schlimmer Wobei das ja eher in die Richtung Steuerbetrugoptimierung geht, wenn Ehepartner nur auf dem Papier als Minijobber angemeldet werden. Die Sozialversicherung (KV und RV) bekommt dadurch Arbeitgeber-Beiträge, die sie sonst nicht bekommen hätte, steht also zumindest aktuell erstmal besser da. Das Finanzamt guckt in die Röhre, wenn der Lohn nur mit 2 % pauschalversteuert wird und den Unternehmensgewinn schmälert. Bzw. gucken die dann auch mal, ob das nicht verdeckte Gewinnausschüttung ist. Nun ja so riesig ist der Vorteil auch wieder nicht, der AG zahlt 30% Abgabequote mit BG noch etwas mehr und insofern er Einzelunternehmer ist hat er maximal 42% Vorteil gut vlt. 45%. Bei Kap.ges. lohnt es sich aufgrund des geringeren Steuersatzes ggf. gar nicht. Aber das muss jeder selber wissen wie weit er sich aus dem Fenster lehnt und ob das mit Moral und Ehthik zusammengeht oder halt auch nicht. Zudem muss man 1 Lohn mehr an den Stb bezahlen, daher ist m.E. der Vorteil vorhanden ja aber das Ausmaß hält sich in Grenzen. Und was soll denn bitteschön die SV Prüfung prüfen, etwas im Bereich der Bürotätigkeiten wird es m.E. immer geben.
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