Hallo Community,
hätte eine Frage: Anschaffung eines Laptop in 2024 - bisher gebucht in SKR 03 auf 0420 - durch die Änderung der Abschreibung auf 1 Jahr bei Computer etc. - bleibt es weiterhin dabei auf 0420 (Büroausstattung) zu buchen und beim Abschluss ( erstellt ein Steuerbüro mitsamt dem Anlagevermögen ) wird es auf ein Jahr abgeschrieben oder.............buche ich sowas nun auf 0480 (GWG)....?
Danke vorab für eine Info
C.Kleiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@c_kleiner schrieb:erstellt ein Steuerbüro mitsamt dem Anlagevermögen
Dann würde ich die doch fragen, zumal es hier durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt.
GWG und Abschreibung auf 1 Jahr sind 2 Paar Schuhe. GWG kann innerhalb eines VZs komplett abgeschrieben werden, auch wenn Anschaffung im Dezember des jeweiligen VZs. Abschreibung auf 1 Jahr bedeutet, dass bei Anschaffung im Dezember abgeschrieben wird bis November des Folge VZs. Abschreibung 1 Jahr und Abschreibung GWG ist nur gleich wenn Anschaffung im Januar. Das ist die Theorie, wie die Praxis das macht, ist meist etwas anderes.
Auf GWG würde ich nur buchen, was (den Anschaffungskosten nach) auch GWG ist. Wie @Moonshine sagt, ist die Abschreibungsdauer ein anderer Schuh. Ich kann ja auch für mehrere Tausend Euro eine gebrauchte Maschine kaufen, die pessi-realistisch betrachtet nur noch eine Lebensdauer von 12 Monaten hat. Deshalb ist sie aber kein GWG, sondern wird weiter als Maschine eingebucht.
Aber wie @Uwe_Lutz auch sagt, solche Fragen immer erstmal dem Steuerberater stellen, der den Jahresabschluss macht. Der weiß am Besten, wie er's gerne hätte. 😉
Ist ja auch nur ein steuerliches Wahlrecht, im Handelsrecht müsste länger abgeschrieben werden, das sieht bei GWG immer etwas komisch aus. Ich würde es als normales Anlagegut buchen.
Und jetzt beginnen die Probleme.
Bilanziert der Unternehmer ? Ja oder Nein ? Wenn Ja 2 Bereiche Handels und Steuerrecht
Wenn Nein dann 4-3 Rechnung dann gibt es keine Unterscheidung zwischen Handels - und Steuerrecht , mit der Folge das die Afa 1 Jahr sofort vorgenommen werden kann.
Ich buche in diesen Fällen auf Anlagegut und gehe über die individuelle Nutzungsdauer auf 1 Jahr mit unterjähriger Afa so dass auf jeden Fall im Jahr der Anschaffung der Laptop voll abgeschrieben wird.
Guten Morgen,
danke für die Antworten.....ich sehe es genauso als Anlagegut und nicht als GWG - Steuerberater hatte in der letzten Bilanz es als GWG gebucht.....ich werde nachfragen...
C.Kleiner