Gegenstandswerte JA - Fallbeispiel: Kauf eines Wirtschaftsgut durch Untergesellschaft von Obergesellschaft (doppelstöckige PersGes): Buchung: Anlagevermögen an Verbindlichkeit Zu einem späteren Zeitpunkt hat die Obergesellschaft Ihre Kaufpreisforderung in die Untergesellschaft eingebracht. Buchung: Verbindlichkeit an gesamthänderisch gebundene Rücklage. KAREWE hat nun bei der Berechnung der Gegenstandswerte den Wert der gesamthänderisch gebunden Rücklage von der "Summe der Posten der Aktivseite" in Abzug gebracht. M.E. entspricht dies nicht dem Sinn des § 35 Abs. 2 StbVV. Im vorliegenden Fall kommt es durch die "Einlage" nicht zu einer Bilanzverlängerung (Vermögensmehrung), die korrigiert werden müsste, sondern lediglich zu einem Passivtausch. Ist es möglich, dass bei KAREWE sämtliche Einlagekonten in Abzug gebracht werden, sobald darauf ein Saldo besteht, obwohl der Sachverhalt gar nicht dem Sinn des § 35 Abs. 2 StBVV entspricht.
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