Folgender Fall:
Eine kleine GmbH & Co. KG hält in ihrem Anlagevermögen einen Investmentfond. Der handelsrechtliche Verlust liegt bei 100.000 €. Aufgrund der Berücksichtigung der Vorabpauschale kommt es in der Steuerbilanz zu einem Gewinn von 100.000 €.
Wie muss die sich daraus ergebende Gewerbesteuer in der Handelsbilanz berücksichtigt werden? Als Gewerbesteuerrückstellung obwohl handelsrechtliche ein Verlust vorliegt, oder als latente Steuer?
Ich hatte so einen Fall leider noch nie in meiner Praxis.
fragen Sie Ihren Chef
Es scheint mir empfehlenswert sich zunächst zu vergewissern, was mit latenten Steuern gemeint ist, das könnte schon weiterhelfen.
Gab es auch Teilfreistellungen? Dann bitte an § 20 Abs. 5 Investmentsteuergesetz denken.
es gab keine Teilfreistellungen.