Hallo,
ich müsste einen Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung für 11/2024 erstellen.
Die Lohnabrechnung über Lodas bis einschließlich 12/2024 ist bereits erstellt.
Das Mandat wird ab 01/2025 durch einen neuen StB weitergeführt.
Sollte der bisherige StB den Antrag durch eine Wiederabrechnung für 12/2024 an die KK übermitteln oder sollte dass der neue StB mit der Lohnabr. 01/2025 durchführen?
Wirkt sich der Antrag auch auf den Buchungsbeleg für Kanzlei-ReWe im Monat 12/2024 aus?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde 12/24 nochmals abrechnen mit Korrektur für 11/24.
Das wirkt sich natürlich auf den Buchungsbeleg 12/24 aus.
Würde in 1/25 korrigiert würde das im Buchungsbeleg 1/25 dargestellt. Dann haben Sie das Problem - falls Bilanzierer, das die AAG Erstattung von Hand in 2024 gebucht werden muss. Manuel lässt halt grüßen, daher wäre für mich klar Korrektur in 12/24.
Danke