abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

AAG Erstattung nach Lohnabrechnung

2
letzte Antwort am 08.01.2025 19:11:40 von tschortsch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
tschortsch
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
127 Mal angesehen

Hallo,

 

ich müsste einen Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung für 11/2024 erstellen.

Die Lohnabrechnung über Lodas bis einschließlich 12/2024 ist bereits erstellt.

Das Mandat wird ab 01/2025 durch einen neuen StB weitergeführt.

 

Sollte der bisherige StB den Antrag durch eine Wiederabrechnung für 12/2024 an die KK übermitteln oder sollte dass der neue StB mit der Lohnabr. 01/2025 durchführen?

 

Wirkt sich der Antrag auch auf den Buchungsbeleg für Kanzlei-ReWe im Monat 12/2024 aus?

 

Viele Grüße

 

 

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
119 Mal angesehen

Ich würde 12/24 nochmals abrechnen mit Korrektur für 11/24. 

 

Das wirkt sich natürlich auf den Buchungsbeleg 12/24 aus. 

 

Würde in 1/25 korrigiert würde das im Buchungsbeleg 1/25 dargestellt. Dann haben Sie das Problem - falls Bilanzierer, das die AAG Erstattung von Hand in 2024 gebucht werden muss. Manuel lässt halt grüßen, daher wäre für mich klar Korrektur in 12/24. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
tschortsch
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
115 Mal angesehen

Danke

0 Kudos
2
letzte Antwort am 08.01.2025 19:11:40 von tschortsch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage