Hallo zusammen,
unsere Auszubildenden haben ein tablet zur Nutzung während ihrer Ausbildung erhalten. Wir haben dies auf GWG gebucht. Nach der Ausbildung dürfen sie es als Bonus behalten.
Darf der Azubi dies steuer/SV frei erhalten und man bucht es ganz normal als Anlagenabgang aus dem Anlagevermögen raus?
Hatte jemand schon mal so einen Fall bzw. kann mir weiterhelfen?
@MSCH1108 schrieb:Nach der Ausbildung dürfen sie es als Bonus behalten.
Darf der Azubi dies steuer/SV frei erhalten
Nein, da muss der geldwerte Vorteil versteuert und verbeitragt werden. Wann (also jetzt oder erst zum Ende der Ausbildung) hängt von der Überlassungsvereinbarung ab, ob sie es bei Abbruch der Ausbildung zurück geben müss(t)en. Und dabei kommt es dann auch nicht auf den Restwert laut Fibu an, sondern auf den Neu- bzw. Wiederbeschaffungspreis.
HAllo @MSCH1108 ,
vielleicht hilft dieser Artikel
"..Für kleine und größere Geschenke an eigene Mitarbeitende und an Geschäftsfreunde gibt es die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier..."
Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) abrechnen in Lohn und Gehalt
https://help-center.apps.datev.de/documents/1080841
Gruss
Olaf
Unternehmen können ihren Arbeitnehmern betrieblich genutzte Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte steuerfrei überlassen. Dies gilt sowohl für das Smartphone als auch für einen Computer, das Tablet oder den Laptop. Auch Drucker, Ladegeräte, Router, Softwareprogramme und Virenscanner zählen dazu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Mitarbeiter die zur Verfügung gestellten Geräte beruflich nutzen. Selbst bei ausschließlich privatem Gebrauch ist kein geldwerter Vorteil zu versteuern – noch nicht einmal, wenn der Arbeitgeber die monatlichen Gebühren für Telefon und Internet übernimmt.
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aus Haufe Steuer Office
Daher ich gehe davon aus das die Geräte zumindest während der Ausbildung betrieblich genutzt werden. Anschließend ist die Überlassung steuerfrei und damit auch sv- frei möglich.
Wurden die Tabletts aktiviert AHK > GWG Grenze, keine Digitalafa ?
Nun ja wie soll ich sagen , sind die Tabletts nach 3 Jahren Ausbildung noch etwas wert ? GGf. ist der Teilwert zum Zeitpunkt des Endes der Ausbildung bei 0,00 EUR unter anderem weil ggf. die technische Entwicklung entsprechend weiter vorangeschritten ist ?
Ja, das tablet soll ins Eigentum des Azubis übergehen. Es wurde als GWG (Bis 800,--€ netto).
Das Gerät muss dann aber wahrscheinlich im Eigentum des Arbeitgebers liegen?
Ich wage mal zu behaupten, dass der Verbleib eines GWG Tablets weder bei einer SV Prüfung noch bei einer LSt- Prüfung hinterfragt würde.
Wenn die Teile 3-3,5 Jahre für die Ausbildung genutzt wurden entspricht Ihrer realer Marktwert Null Euro.
Abgeschrieben sind Sie auch. --> Wenn es keine Vereinbarung gäbe und die Teile einfach mit nach Hause genommen würden....
@jjunker schrieb:Wenn die Teile 3-3,5 Jahre für die Ausbildung genutzt wurden entspricht Ihrer realer Marktwert Null Euro.
Die 2022er Modelle von Samsung liegen auf Ebay aktuell bei 100-120€ (S6 Lite) und 400-600€ (S8 - S8 Ultra). Die iPads aus 2022 bei ca. 300€ (iPad Gen 10) bis 700€ (iPad Pro Gen 6).
Würde das nicht unterschätzen wie gut sich die moderneren Tablets im Wiederverkaufswert halten. Sowohl das S6 Lite als auch das reguläre iPad liegen bei ca. 50% vom Neupreis, die teureren Modelle eher bei 60%. Nach ziemlich genau 3-3,5 Jahren.
Dauerhafte Überlassung solange die Azubis im Betrieb bleiben und sollten Sie irgendwann gehen, entscheidet man zwischen zurückgeben und dem geldwerten Vorteil.
Wie immer wo kein Kläger da kein Richter.
Ich würde für ein gebrauchtes Tablett nach 3 -3,5 Jahren weder 50% geschweige denn 60% des Neuwerts bezahlen wollen.
Kommt natürlich auf das Tablett an , aber wenn die AHK in der Tat bei ca 300-400 EUR lagen hätte ich das direkt auf 6260 ( SKR 04) gebucht und nach 3-4 Jahren verbleibt es eben im Eigentum des Azubis.
Wenn hier eine Lst BP oder SV BP ein Fass aufmacht dann bitte schön soll die Damen und Herren darlegen wie hoch der Marktwert zum Zeitpunkt des Übergangs gewesen sein mag. BP folgt ja in der Regel erst 2-3 Jahre später. Das Risiko würde ich als AG jederzeit eingehen.