Hallo! Ich nochmal, der §13b ist leider sehr Umfangreich. Kann mir jemand in "einfachen Worten" erklären, ob jetzt z.B. die Badsanierung eine Bauleistung nach §13b darstellt, denke ja , da werden ja auch die ganzen Fliesen rausgemacht und eventuell sogar die Leitungen ausgetauscht. Und dann erst die Sanitärobjekte, wie Waschbecken, Toilette und Dusche usw. eingebaut. Aber wenn z.B nur eine Toilette oder Waschbecken ausgetauscht, ist das dann auch eine Bauleistung nach §13? Wäre sehr dankbar, für Rückmeldungen, um endlich Licht ins Dunkel (bei mir;-) zu bringen.
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