Hallo 🙂
durch einen Fall heute, kam mal wieder folgende Frage bei uns auf:
Ein Mandant, natürliche Person mit Ehegatte und einer handvoll Kinder, zieht um. Nun kann durch die Adressenverknüpfung bei Eheleuten die Adresse ja direkt an drei Stellen geändert werden. (Natürliche Person, Ehegatte und der Adressat "Eheleute")
Übersehe ich aber einen Trick, oder Haken, um auch die Adresse der gemeinsamen, und bisher unter der gleichen Adresse wohnenden Kinder, direkt mit zu ändern?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo@ @SchimmelpfennigKarina,
programmseitig gibt es keine Möglichkeit, die Adresse des Kindes direkt von den Eltern zu übernehmen.
Das ist bisher nur bei Ehepaaren möglich.
Viele Grüße
Paul Engerling
DATEV eG
Nun ich würde dann in das ESt Programm gehen, bei den Kindern die neue Adresse übernehmen geht mit einem Klick (Adresse wie die Eltern) und beim Schließen gibt es ja einen Stammdatenabgleich jetzt sind die Adressen der Kinder in den Stammdaten.
Umständlich aber halt ein würgflow
... ja, aber in der Anlage Kind ist der Wohnort im betreffenden VZ zu erfassen!?!
mfg
Falls noch nicht geschehen legen Sie einfach einen neues Jahr in ESt an also max. 2024.
Wenn das nicht gewollt ist -warum auch immer - dann bleibt ihnen befürchte ich nichts anderes übrig als von DAtev beschrieben.