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Abfindung Rückwirkend 2024

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letzte Antwort am 13.10.2025 08:52:00 von tbehrens
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Andreas7
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
137 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich habe heute ein gerichtliches Urteil erhalten, dass eine MA mit Austritt 30.04.2024 rückwirkend eine Abfindung über 3500, 00 € erhalten soll. Über die Bewegungsdaten NB04/2024 habe ich diese mit der LA 208 eingeben. Nur wird in der Probeabrechnung weder Lohnsteuer noch SV abgezogen. Zumindest Lohnsteuer sollte aber laut LA-Beschreibung abgezogen werden. Hängt es mit dem Jahr zusammen und ist es so richtig ? Ich bin gerade etwas überfragt. 

 

Vielen Dank für eure Hilfe 

GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
124 Mal angesehen

Hallo,

 

Sozialversicherung fällt nicht an und die Lohnsteuer wird in 2025 fällig. Also nicht in 04/2024 abrechnen.

 

https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_serviceId=2006&_leongshared_externalcontentid=HI519841

 

"Sozialversicherungsrechtlich sind Abfindungen beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden."

tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
70 Mal angesehen

Ist der AN aktuell in Arbeit? Welche Steuerklasse wurde in 2025 verwendet?

 

Wenn der AN aktuell einen neuen AG hat, muss mit StKl. 6 abgerechnet werden.

Manuelle ELStAM-Abfrage für den lfd. Monat in 2025 machen.

 

Die 3.500 € werden als Einmalzahlung in 2025 berücksichtigt, deshalb kann es sein, dass keine LSt herauskommt.

 

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letzte Antwort am 13.10.2025 08:52:00 von tbehrens
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