Hallo zusammen,
ich habe heute ein gerichtliches Urteil erhalten, dass eine MA mit Austritt 30.04.2024 rückwirkend eine Abfindung über 3500, 00 € erhalten soll. Über die Bewegungsdaten NB04/2024 habe ich diese mit der LA 208 eingeben. Nur wird in der Probeabrechnung weder Lohnsteuer noch SV abgezogen. Zumindest Lohnsteuer sollte aber laut LA-Beschreibung abgezogen werden. Hängt es mit dem Jahr zusammen und ist es so richtig ? Ich bin gerade etwas überfragt.
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
Sozialversicherung fällt nicht an und die Lohnsteuer wird in 2025 fällig. Also nicht in 04/2024 abrechnen.
"Sozialversicherungsrechtlich sind Abfindungen beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden."
Ist der AN aktuell in Arbeit? Welche Steuerklasse wurde in 2025 verwendet?
Wenn der AN aktuell einen neuen AG hat, muss mit StKl. 6 abgerechnet werden.
Manuelle ELStAM-Abfrage für den lfd. Monat in 2025 machen.
Die 3.500 € werden als Einmalzahlung in 2025 berücksichtigt, deshalb kann es sein, dass keine LSt herauskommt.