Hallo.
habe folgendes Problem: AN war ab 27.03.2017 unterbrochen und ab 12.5.2017 wieder da...soweit so gut
Folgende betriebliche Altersvorsorge hat er:
Gehaltsverzicht 20,00 mtl. Pensionskasse
VWL AG Anteil 13,29 Euro und AN Abzug 39,88 Euro
Für April ist ja dann nix aberechnet worden....wie korrigiere ich das ganze ???
Vorab vielen Dank für eure Antworten
C.Kleiner
Guten Tag Frau Kleiner,
Sie müssen die Einstellungen in der BAV ändern auf "nicht kürzen in Ausfallmonaten", dann rechnet er auch während der Fehlzeiten weiterhin ab.
Viele Grüße
Claus Küpper
Hallo Herr Küpper,
wie mach die Korrektur?
Im Monat April die BAV ändern und den AN nochmal anstossen ???
Gruß
C.Kleiner
Hallo Frau Kleiner,
dafür wäre es wichtig zu erfahren, mit welchem Lohn-Programm Sie arbeiten, da das Vorgehen in LODAS und Lohn und Gehalt doch recht unterschiedlich ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
tschuldigung...stimmt ....ich mache LODAS
Gruß
C.Kleiner
Hallo Frau Kleiner,
ja, in den April zurück, Kürzung ändern, Probeabrechnung machen.
Evtl. über Nachberechnung anstoßen, wenn es nicht klappt.
Grüße
Claus Küpper
Hallo Herr Küpper,
wenn Sie mir jetzt noch verraten, wo ich die Änderung BAV finde in den stammdaten......(ich suche leider umsonst bzw. bestimmt an falscher Stelle)......haben Sie mir super geholfen......
Gruß
C.Kleiner
Hallo Frau Kleiner,
sorry, saß gestern beim Bildungsträger vor dem LuG, da geht das ohne im Probleme.
Heute im Büro, im LODAS finde ich das auch nicht.
Im Lexinform gibt es nur Lösungen zu LuG.
Aber in der BAV gibt es ein Häkchen zu setzten, "Abrechnung von AG Beiträgen bei voller Unterbrechung."
Da sieht man mal wieder Unterschiede von LODAS zu LuG.
Hoffe das führt zum gewünschten Ergebnis.
Viele Grüße
Claus Küpper
Guten Tag,
kann ich den Arbeitgeberanteil einer BAV für einen Teilmonat in LODAS kürzen?
Der AN hat ab 15.09 unbezahlten Urlaub und der AG möchte die BAV gekürzt haben.
Geht das oder muss ich das händisch rechnen.
Danke
Nein, das geht nicht. Die bAV wird nur bei voller Unterbrechung automatisch gekürzt. Hier muss schon manuell dies erfasst werden.
Ich gehe dabei davon aus, dass es hier um zusätzliche oder alleinige AG-Beiträge handelt und nicht um den AG-Pflichtzuschuss.
Ob eine Kürzung des zusätzlichen AG-Anteil rechtens ist, ist wieder eine andere Frage.
Hi,
super vielen Dank.
So ist das super !!! Kurze Frage, schnelle Antwort.
Und ja es geht nur um den alleinigen AG Anteil. 🙂
Sie haben meine Gedanken richtig gedeutet.
VG