Ein dauerkranker Mitarbeiter ist seit 11/2019 ausgesteuert. Jetzt ist er zum 31.08.2025 aus der Firma ausgeschieden und bezieht sein dem 01.09.2025 Regelaltersrente.
Jetzt müssen wir ihm noch die Gutstunden aus dem Arbeitszeitkonto als Einmalzahlung ausbezahlen.
Ist es korrekt, das diese Einmalzahlung dann SV-frei ist?
Und ich würde die Einmalzahlung dann als NB in 08/2025 buchen?
Vielen Dank.
T_V
Ja, da 2024/2025 komplett unterbrochen ist, sind alle Leistungen in 8/25 zu erfassen und es bleibt sv-frei.
Abhängig von der Höhe wird es i. d. R. sich auch keine oder nur geringe LSt ergeben, es sei denn, dass mit Stkl. 5 bzw. 6 abgerechnet wird.
Was ist mit Urlaubsabgeltung?
I. d. R. ist 2024 und 2025 komplett abzugelten.
Die Vorjahre sind normalerweise verfallen.
Es sei denn es gibt Vereinbarungen im AV, Betriebsvereinbarung oder durch betriebliche Übung.
@T_V schrieb:
Jetzt müssen wir ihm noch die Gutstunden aus dem Arbeitszeitkonto als Einmalzahlung ausbezahlen.
Ist es korrekt, das diese Einmalzahlung dann SV-frei ist?
Ich sage mal: Nein.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23d.html
§ 23d Abgeltung von abgeleiteten Entgeltguthaben bei Beendigung oder Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses
Für die Abgeltung von Entgeltguthaben, die aus Arbeitszeitguthaben abgeleitet sind, findet § 23a mit der Maßgabe Anwendung, dass nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlte Entgeltguthaben auch dann dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen sind, wenn dieser nicht im laufenden Kalenderjahr liegt.
Das heißt, dass du das Guthaben in 11/19 (im letzten Monat mit Entgelt) verbeitragen musst.
Dann brauchts noch eine 54er SV-Meldung für den Monat.
Wir sind Bauhauptgewerbe. Urlaubsabgeltung läuft über die Soka.