Hallo, wir haben einen Mitarbeiter, welcher uns bei der Abfrage der Elterneigenschaft in 2023 5 Kinder gemeldet hat, 3 davon unter 25 Jahre. Der Mitarbeiter konnte uns aber für keines der Kinder irgendeinen Nachweis erbringen, so das wir nur den Haken bei "Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" gesetzt haben. Kinderdaten wurden von uns nicht hinterlegt haben. Gestern wurden uns nun für diesen Mitarbeiter über das DÜ-Verfahren zum Abruf der Kinderzahl und Elterneigenschaft (DaBPV) 3 Kinder unter 25 Jahre rückgemeldet. Wir sind uns jetzt unsicher, welche Angaben jetzt für uns bindend sind bzw. wie wir uns jetzt verhalten müssen? Vielen Dank. T_V
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