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Überstunden für vergangene Jahre abrechnen nach Aussteuerung Mitarbeiter

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letzte Antwort am 25.11.2025 17:56:49 von sue
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T_V
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo liebe Community,

 

unser Mitarbeiter ist nach längerer Krankheit bereits im November 2018 ausgesteuert.

 

- Letzter voller Abrechnungsmonat mit Beschäftigung 05/2017

- Krank mit Lohnfortzahlung 08.05.2017 – 18.06.2017

- Krankengeld von 19.06.2017 – 03.11.2018

- Aussteuerung zum 04.11.2018

 

Nun haben wir die Kündigung des Mitarbeiters zum 31.01.2026 wegen Bezug von Altersrente am dem 01.02.2026 erhalten.

Hier wird die Ausbezahlung Überstunden gefordert.

 

Meine Frage:

 

Wie rechne ich die Überstunden ab? Wahrscheinlich sind diese ja dem Mai 2017 zuzuordnen?

 

Oder kann man diese als Einmalbezug im aktuellen Abrechnungsmonat abrechnen?

 

Vielen Dank.

 

T_V

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Community,


hat hierzu jemand Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden können?

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Guten Morgen @T_V,

 

bei einer Betriebsprüfung eines Mandanten von uns kam ebenfalls eine solche "Leiche im Keller" zum Vorschein:

 

MA langzeitkrank und dann nach 3 Jahren sollten noch alte Überstunden ausbezahlt werden.

 

Problem: die Abrechnungstiefe von LODAS lässt es nicht zu, solche Beträge weiter zurück als bis einschließlich ins Vorjahr zuzuordnen; sprich in 2025 können Sie maximal bis Januar 2024 zurückgehen.

 

Als Möglichkeit bleibt hierbei die Überstunden als Einmalbezug abzurechnen.

 

ABER!:

 

Diese Vereinfachungsregel muss spätestens bis 31. März des Folgejahres für die angefallenen Überstunden durchgeführt werden, damit LODAS überhaupt noch eine Chance hat diesen Einmalbezug anhand der Märzklausel einem Abrechnungszeitraum mit Entgelt zuordnen und somit Steuer- und SV-Abzüge korrekt berechnen zu können.

 

Wir standen dadurch vor dem gleichen Problem wie Sie: die letzten 2 Jahre gab es kein Entgelt und dadurch wurde kein Steuer- und SV-Abzug durchgeführt.

 

Wir haben dann eine - etwas unschöne - "Lösung" gefunden, welche sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

 

Unter Personaldaten -> Steuer -> Vorarbeitgeberwerte fiktiv Werte erfasst bei Gültigkeitsjahr (= aktuelles Jahr) und Beschäftigungstage

 

VAGW Steuer.PNG

 

UND

 

unter Personaldaten -> Sozialversicherung -> Vorbeschäftigungswerte SV anhand des zuletzt vereinbarten Entgeltes ebenfalls fiktiv Entgelte für das bisherige Jahr hochgerechnet und hinterlegt

 

VAGW SV.PNG

 

Damit wurden in der Abrechnung dann Steuer- und SV-Abzüge berechnet. 

 

Es ist wie gesagt nicht schön, erschien uns aber besser, als wenn gar keine Abzüge durchgeführt worden wären. 🙂

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manuel Lubbe

sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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Wenn Sie einen zugänglichen DRV-Prüfer haben, rechnet er/sie das für Sie ab und erstellt die Meldungen. Für den MA ist die Zurechnung ja für die Rentenberechnung wichtig.

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letzte Antwort am 25.11.2025 17:56:49 von sue
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