Hallo, ich muss jetzt eine Arbeitsbescheinigung für einen zum 28.2.2025 ausgetretenen Mitarbeiter elektronisch übermitteln. Die Angaben zum Arbeitszeitwechsel fehlten zur Erstellung der Arbeitsbescheinigung. Daher muss ich den letzten abzurechnenden Monat auf 10/2025 hochsetzen und noch einmal abrechnen. Bedingt durch die Anpassung des Grundfreibetrages entstehen 14€ negative Lohnsteuer, die ja überwiesen werden müssten, auch AN-Online ist bereits abgemeldet, also maximaler Aufwand. Wie kann ich diese Lohnsteuerberechnung unterdrücken?
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