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Zahlung an Hinterbliebene nach Todesfall Lodas

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letzte Antwort am 20.08.2026 20:08:22 von NaJu2008
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LoBu2
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Hallo, ich brauche mal wieder Euer Schwarmwissen,

 

leider hatten wir im Juli einen Todesfall.

 

Laut Chemietarifvertrag sind an die Erben zwei Monatsgehälter auszuzahlen. 

bisher ( ist nur 2 mal vorgekommen, Gottseidank ) wurden die zwei ausstehenden Gehälter an z.B. die Gatten ausgezahlt. Mit Steuerklasse 6 ( Nebenarbeitgeber ) und dann einfach mit einer neuen Personalnummer auf deren Konto etc.

 

Da das jetzt wieder Jahre her ist: Muss ich die Elstam abrufen und als Hauptarbeitgeber melden, wenn der Vater des Verstorbenen, der Rentner ist, die Gehälter erhält? Muss ich das als Versorgungsbezug schlüsseln oder kann ich Lohnart „Gehalt” benutzen?

 

Kann man beide Gehälter (August und September) mit einem Mal auszahlen oder muss ich den Erben zwei Monate anmelden und August und September einzeln auszahlen? Also wie ein laufendes Gehalt?

 

Ich freue mich über Eure Anregungnen.

 

 

Taxofit
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Hallo.

 

Elstam müsste beim Vater erfragt werden, ob der Hauptarbeitgeber überhaupt frei ist. Die Auszahlung kann/muss in einer Summe erfolgen. Es ist normales Gehalt stpfl/svfrei.

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LoBu2
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Danke. Also einfach als Hauptarbeitger anmelden und gucken, ob es klappt? Wenn einen Altersrente bezogen wird, müsste man ja eigentlich jetzt der Hauptarbeitgeber sein. 

Eine Frage noch: was ist mit der Urlaubsabgeltung des Verstorbenen?

 

 

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Taxofit
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Wenn man sich einfach als Hauptarbeitgeber anmeldet, klaut man ggf. von woanders die Steuerklasse.

 

Urlaubsabgeltung auch stpfl/svfrei.

LoBu2
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Hm, ich befürchte diese Lohnarten haben wir gar nicht. also Gehalt steuerpflichtig, aber sv frei. Ich werde schauen, ob Datev solche Festlohnarten anbietet.

Danke!

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NaJu2008
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Die steuerliche Frage, ob Versorgungsbezüge vorliegen oder nicht, ist nach den arbeitsvertraglichen Abmachungen zu beurteilen. Nicht zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören Bezüge, die für den Sterbemonat aufgrund des Arbeitsvertrages als Arbeitsentgelt gezahlt werden; besondere Leistungen an Hinterbliebene, die über das bis zum Erlöschen des Dienstverhältnisses geschuldete Arbeitsentgelt hinaus gewährt werden, sind dagegen – unabhängig vom Alter des Empfängers (= Hinterbliebenen) – Versorgungsbezüge

(siehe Dok. 5300444)

 

Die Urlaubsabgeltung würde ich im Sterbemonat auf den verstorbenen Arbeitnehmer abrechnen. Sie gehört meiner Meinung nach noch zu den Rechtsansprüchen aus dem aktiven Dienstverhältnis.

Die Urlaubsabgeltung ist auf alle Fälle SV-pflichtig. 

 

Liegt ein entsprechender Nachweis vor, dass der Vater auch tatsächlich der Erbe ist, z.B. Erbschein?

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LoBu2
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Nein, leider nicht. Die Auszahlung der 2 Gehälter wird hier immer ohne Erbschein gemacht. Das dauert ja immer langer. Für die Policen wird immer ein Erbschein verlangt. 

 

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NaJu2008
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Sehe ich rechtlich eher kritisch. Natürlich möchte man die Sache schnell vom Tisch haben.

 

Wenn es ganz blöd läuft, mal Ihren Fall als Beispiel, wird das Geld an den Vater ausgezahlt. Was aber zu dem Zeitpunkt keiner weiß, dass es da noch einen Lebenspartner gibt dem per Testament alles vermacht wurde, da der Verstorbe nicht wollte, dass der Vater etwas bekommt.

Das Geld ist ausgezahlt und plötzlich steht der rechtmäßige Erbe mit einem Erbschein in der Hand vor der Tür...

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sue
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@LoBu2  schrieb:

Danke. Also einfach als Hauptarbeitger anmelden und gucken, ob es klappt?

 

 


Nein, auf keinen Fall. Er kann Versorgungsbezugsempfänger oder auch selbst noch anderweitig angestellt sein. Nachfragen, so viel Zeit muss sein.

 

Der Urlaubsanspruch ist vererblich. Ob das eingefordert wird, die andere Sache.

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NaJu2008
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Aber die Frage ist doch, wie die Vererblichkeit umgesetz wird.

 

Wenn die Urlaubsabgeltung auf den Verstorbenen abgerechnet wird, erfolgt die Auszahlung zusammen mit dem anteiligen Arbeitslohn für den Sterbemonat. Die Zahlung sollte somit theoretisch auf dem Konto des Verstorbenen landen. Somit ist es dann ja in der Erbmasse.

Sobald der Erbe Zugriff auf das Konto hat, kann er sich das Geld ja holen.

 

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sue
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Das stimmt so, aber unsere Mandanten stehen bei dieser Frage eher auf dem Standpunkt wo kein Kläger da kein Richter und ich erinnere mich nicht, dass die Urlaubsabgeltung schon jemals eingefordert wurde.

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LoBu2
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Danke für euren Input. Aber ist denn das doppelte Gehalt jetzt als Versorgungsbezug einzutragen?

 

also auch in der Maske Versorgungsbezuege?

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NaJu2008
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Am besten über das Lohnprogramm im Hilfe-Center unter dem Begriff "Verstorbenen Mitarbeiter im Sterbemonat abrechnen" suchen.

 

Dort gibt es auch noch einmal entsprechende Hinweise was zu beachten ist.

 

Es wird auch darauf hingewiesen, dass man das mit der Krankenkasse und dem Finanzamt abstimmen soll, was bei wem (Verstorbener oder Erbe) abzurechnen ist.

 

 

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letzte Antwort am 20.08.2026 20:08:22 von NaJu2008
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