@bodensee schrieb: Mit 2.500 liegt Arbeitgeber ab 2027 unter dem Mindestlohn bei 40 STd Woche 14,6*173,33 STd = 2530,62 EUR und ich kann mir als Arbeitgeber nicht vorstellen das Kollegen weniger als den Mindestlohn bezahlen. Das war nur ein Beispiel, da dies aktuell auch auf der ein oder anderen Seite genannt wird. 😉 Ich will hier definitiv niemanden etwas unterstellen. Aber vor 3 Jahren hat eine ehemalige Mitarbeiterin von mir in der Kanzlei als Umschülerin nur 2.600 Euro angeboten bekommen. Shame on. Diese Mitarbeiterin wurde von mir geschult und zeigte das Sie deutlich mehr wert war (uns bei mir auch bekam, nämlich 3.800 Euro VZ)... @bodensee schrieb: liegt an meinem Entlohnungssystem kein Urlaubs und Weihnachtsgeld sondern gewinnabhängige Zulagen. Da muss ich einhaken - sorry. Und nein, kein Vorwurf, Unterstellung oder sonst was. Es gibt da ein BAG-Urteil, dass besagt, wenn der AN keine Möglichkeit hat auf den Umsatz selbst einzuwirken, dann sind solche Abhängigkeiten unzulässig, bzw für den AG negativ auszulegen. Ich selbst habe solche Verträge immer abgelehnt. In meiner Kanzlei gab es das als 14. Monatsgehalt. Man war aber darauf angewiesen, dass der Chef einem dann auch Aufträge zugeschoben hat... Wenn das bei Ihnen funktioniert ist das wirklich in Ordnung. Nur eben finde ich das in vielen Fällen als zu einseitig. @theo schrieb: Die Diskussion ist gut und wichtig. Transparenz ist gut und wichtig. Richtig. Was ich oben schrieb war, dass ich es vermeiden möchte, dass sich Leute eventuell in Rage schreiben 😉 Ich möchte einfach nicht, dass eine Diskussion in Hass oder sonstiges endet. Ich habe sicher keine Meinung der alle folgen und ich kann auch Ansichten mancher Leute nicht folgen, aber da muss man einfach mal akzeptieren. Mehr war nicht gemeint. Diskussionen sind mehr als erlaubt, sie sind erwünscht.
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