Hallo Herr Renz, dann kann ich den Ball zum „Wissensloch“ zunächst postwendend zurückgeben: Wenn dieses Wissensloch nur die Vertreterliste betrifft, dann versuchen Sie bitte einmal praktisch, alle Vertreter über die in der aktuellen Liste angegebenen E-Mail-Adressen zu erreichen. Nach meiner Erfahrung wird Ihnen das nicht durchgängig gelingen. Das ist aus meiner Sicht auch kein bloßes Detail. Wenn der Verweis auf die Vertreterliste Teil der Antwort auf die Frage nach Erreichbarkeit, Sichtbarkeit und Rückkopplung sein soll, dann muss dieser Weg auch praktisch funktionieren. Anderenfalls bleibt er eher theoretisch. Mag ja sein, dass eine Quote von 95% als ausreichend bewertet wird. Zu Ihrem „Beurteilungsloch“: Genau dort sehe ich den entscheidenden Punkt anders. Ich beurteile nicht den internen Beratungsprozess des Vertreterrats. Das kann ich von außen naturgemäß gar nicht. Ich beurteile aber die vorgeschlagene Satzungsänderung nach ihrer erkennbaren Eignung, die von vielen Kanzleien benannten Probleme zu lösen. Und da sind wir bei Ihrer eigenen Argumentation. Sie schreiben sinngemäß, die Zusammensetzung des Vorstands habe mit Erfolg oder Misserfolg der Beratung, jedenfalls in Bezug auf die hier diskutierte Berufsträgerqualifikation, nichts zu tun. An diesem Punkt kann man Ihnen sogar folgen: Viele der hier beschriebenen Probleme bei Kommunikation, Programmqualität und Rückkopplung entstehen nicht deshalb, weil ein einzelnes Vorstandsmitglied Berufsträger ist oder nicht. Nur folgt daraus für mich gerade nicht eine Notwendigkeit, die Satzung ändern zu müssen. Im Gegenteil: Wenn die Berufsträgerqualifikation für diese Probleme auch nach Ihrer Meinung ohne Relevanz ist, warum soll sie dann satzungsmäßig zurückgedrängt werden? Die Diskussion existiert doch gerade, weil die Satzungsänderung die Zusammensetzung des Vorstands betrifft und damit auch die Frage, welchen Einfluss Berufsträger in der DATEV künftig noch haben sollen. Wenn die erkennbaren Basisprobleme aber ganz woanders liegen, erschließt sich mir nicht, weshalb eine Schwächung des Berufsträgereinflusses die passende Antwort sein soll. Auch Ihre weitere Messlatte finde ich interessant: Ein „guter“ Vorstand setzt nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen um, was aus qualifizierter Beratung als Vorschlag kommt. Dann stellt sich aber die naheliegende Anschlussfrage: Ist der aktuelle Vorstand nach dieser Messlatte ein guter Vorstand? Wenn qualifizierte Beratung stattfindet, die Rückmeldungen aus der Praxis bekannt sind und die Probleme bei Kommunikation und Programmfunktionalität fortbestehen, bleiben aus meiner Sicht nur wenige Möglichkeiten. Entweder dringt die Beratung nicht ausreichend durch, oder sie wird nicht ausreichend umgesetzt, oder die erkennbaren Probleme werden intern anders bewertet als von den Mitgliedern. In keinem dieser Fälle erklärt sich mir, warum weniger Berufsträger im Vorstand die Lösung sein sollen. Auch der Verweis auf einzelne E-Mail-Adressen, Artikel oder Videos überzeugt mich als Rückkanal nicht. Das ist keine strukturierte Kommunikation zwischen Mitgliedern und Vertreterrat, sondern eine Holschuld der Mitglieder. Als dauerhaftes Modell ist das kaum praktikabel, weder für die Mitglieder noch für die Vertreter selbst. Wenn Vertreter regelmäßig einzeln oder gar serienmäßig angeschrieben werden sollen, werden sie sich dafür auf Dauer vermutlich auch bedanken. Stellen Sie sich Ihr eigenes Postfach vor, falls Ihrem Vorschlag gefolgt würde. Naheliegender wäre aus meiner Sicht ein sichtbarer und dauerhaft eingerichteter Rückkanal zwischen Mitgliedern, Vertreterrat und DATEV, in dem Themen aus der Praxis aufgenommen, gebündelt und in ihrer weiteren Behandlung nachvollziehbar gemacht werden. Das könnte pragmatisch unmittelbar in die Vertreterarbeit einfließen. Deshalb bleibt für mich die Frage: Warum wird so viel Energie in eine Satzungsänderung gelegt, die den Berufsträgereinfluss strukturell schwächen kann, statt zunächst die wirklichen und so oft benannten Probleme bei Kommunikation und Arbeitsplattform anzugehen? Diese Frage wurde in dieser Diskussion schon so oft gestellt. Aber keiner der hier involvierten Vertreter hat darauf eine inhaltliche Begründung gegeben, warum ausgerechnet diese Satzungsänderung notwendig sein soll.
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