@Florian_Preis Hallo Herr Preis, erst einmal vielen Dank für die Antworten. Habe ich das jetzt richtig verstanden: Die DATEV möchte, dass ich für jeden ESt-Mandanten, für den ich meine Steuern nutze eine Unterberaternummer anlege unabhängig davon, ob der Mandant ein Zugangsmedium nutzen soll oder nicht. Wenn ich die DATEV-Strategie zu 100% umsetze, bedeutet das doch, dass ich zukünftig für jeden Mandanten eine Unterberaternummer anlege, damit ich sicher und elektronisch kommunizieren kann. Also habe ich dann meine Mandantennummer die Unterberaternummer der DATEV eventuell noch eine BASIS-Nummer und wenn der Mandant auch noch Kassenbuch Archiv online nutzt noch eine weitere Debitorennummer. Wenn ich für den Mandanten danach einen Bestand in Rechnungswesen neu anlege, dann schlägt er mir die Anlage mit der Unterberaternummer vor. In Unternehmen Online möchte DATEV aber, dass ich den Ordnungsbegriff unter der Hauptberaternummer anlege. Also was denn nun? Verstehen Sie meine Verwirrung? Bisher hatte die DATEV die Neueinrichtung einer Unterberaternummer, die bereits existiert, abgelehnt. Bekomme ich also ein Neumandat, für die ein anderer Berufskollege bereits eine Unterberaternummer angelegt hat, dann kann es an dieser Stelle schwierig werden den "DATEV Ankerpunkt" richtig weiterzuführen. Die Einrichtung, die in 5 Minuten erledigt wäre, wird dann zu einem Stundenprojekt, die ich mit dem Ausfüllen von Formularen der DATEV verschwenden muss. Ist dieser Kenntnisstand richtig? Sollte man sich vielleicht an dieser Stelle den Ankerpunkt der DATEV gemeinsam mit allen Entwicklungsabteilungen, die von diesem System der Unterberaternummer betroffen sind, an einen Tisch setzen und ein einheitliche Strategie entwickeln? Sonst wird sich ihr Ankerpunkt für uns eher als eine Seemine erweisen. Mit freundlichen Grüßen Sven Ehlers
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