Hallo zusammen, wir verwenden EO comfort und ärgern uns auch an einigen Stellen über DATEV, da man schlecht sinnvolle oder effiziente Prozesse abbilden kann. Hier ein paar Anmerkungen von uns. Rechnungsvorschlag Bei uns wird der Rechnungsvorschlag für einen sinnvoll dokumentierten Freigabeprozess verwendet. Eigentlich ist dieser nur ein notwendiges Übel, denn Änderungen an den Gebühren oder Auftragseinstellungen werden leider nicht direkt im Auftrag dokumentiert. Um dieses Übel in den Abrechnungs-Prozess einzubauen, sollte der Rechnungsvorschlag bei E-Rechnungen mit dem entsprechenden Formular abgelegt werden und nicht mit dem Kanzlei-Rechnungsmuster. Das ist schlicht verwirrend. Formular E-Rechnung Die Einstellung eines englischen oder neutralen Formulars ist aus meiner Sicht eine quick&dirty Lösung und etwas enttäuschend. Eine Massenhafte Umstellung aller Aufträge ist unmöglich. Wurde das überhaupt auf Machbarkeit getestet? Man wird mit der Umsetzung total im Stich gelassen. (A) Englisches Formular: Was spricht dagegen, endlich den Auftrag aus einer Mandatseinstellung heraus als ENGLISCH zu kennzeichnen? Davon abgeleitet sollte alles weitere automatisch passieren. Vertrag - Schriftwechsel - Rechnung. Im englischen Formular wird außerdem die Einheit "Std" nicht übersetzt!? Sehr unprofessionell! Bei der automatischen Gebühr nach Qualifikation wird auch die Verantwortung an die Kanzlei abgegeben. Die eingerichteten Qualifikationen sind grundsätzlich englisch oder man hat Pech. Lösen lässt sich das nur mit überhöhtem Aufwand per Würgarround. (B) Neutrales Formular: Den StBVV-Bezug erhält man aus der verwendeten Gebühr. Warum muss man das dem Auftrag noch extra sagen? Es ist eine Zumutung, dass man jetzt jedem einzelnen Auftrag dieses Kennzeichnen geben muss. Bessere Option: Eine auswertbare massenhafte Kennzeichnung von Aufträgen, die mit StBVV abgerechnet werden, ist längst überfällig. (C) Über den USt-Text mit StBVV-Bezug wurde bereits ausgiebig diskutiert. Wann wird das aus dem StBVV-Rechnungsformular entfernt? (D) Der Vollständigkeit halber gehört doch ein Summenstrich unter eine Summe? Wann wird es einen geben? (E) Wenn wir die Funktion verwenden "Tabelle anzeigen=Nein" fehlt lediglich der Strich über der Summe, aber die Tabellenüberschrift ist weiterhin da. Welchen Sinn hat diese Funktion dann? (F) Wann wird dieser überflüssige Zeilenumbruch entfernt (gelbe Markierung)? (G) Wie bereits hinreichend festgestellt wurde, ist eine Rechnung ein Geschäftsbrief. Es gelten weitere Angaben als Pflichtfelder, die manuell eingetragen werden müssen. Diese Daten sind bereits in den Stammdaten des Kanzleimandanten erfasst. Wann werden die Daten endlich automatisch in der Sichtkomponente der E-Rechnung erscheinen? (H) Was die Bankverbindung betrifft, können wir uns nur anschließen. Bitte ändert das Format in die üblichen 4er-Schritte! (I) Die abweichende Schriftgröße zwischen Bankverbindung und ergänzendem Text darunter sieht einfach nur peinlich aus. Bitte vereinheitlichen oder individuell anpassen lassen. (J) Das Ankreuzen von zusätzlich aufzuführenden Bankverbindungen würde uns ebenfalls sehr viel Arbeit ersparen. (K) Ein großes Problem ist außerdem das Pflichtfeld "Rechnungstext". Bei automatischen Gebühren wird als Text ja sowieso automatisch der Mitarbeitername bzw. die Qualifikation ergänzt. Berechnet man bspw. die Tätigkeit mehrerer Personen (oder Qualifikationen) in einem Auftrag, erscheint auf der Rechnung für JEDE Person ein dreizeiliger Block: Rechnungstext Name, Vorname bzw. Qualifikation "Leerzeile" Rechnungstext Name, Vorname bzw. Qualifikation "Leerzeile" [.. usw.] Wenn überhaupt ein Rechnungstext notwendig ist, dann braucht man den nur bei der ersten Position. Bei allen weiteren Mitarbeitern ist dann zwangsweise ein Dummy-Text oder Sonderzeichen einzufügen. Dieses Problem hatten wir bereits bei der normalen "Kanzlei-Rechnung" und dies wurde dann umständlich über die Suchen-Ersetzen-Funktion entfernt. Wann gibt es hierfür eine professionelle Lösung? Stammdaten in E-Rechnung (A) Es gibt Fälle, bei denen das Feld "Unternehmensname" zu kurz ist und auch die beiden Zeilen für den abweichenden Leistungsempfänger nicht ausreichend sind. Selbst unser eigener Kanzleiname würde nicht hineinpassen. Auch bei Insolvenzfällen ist eine vollständige Erfassung schier unmöglich. Was wird dahingehend unternommen? (B) Manche Akedemiker sind beleidigt, wenn ihr Titel nicht erwähnt wird. Wann wird das Feld in das Sichtexemplar der E-Rechnung übernommen? (C) Bei der Pflege/Auflösung der manuell geänderten Adressen wird man leider von DATEV alleingelassen. Zum Einen hätte diese Information etwas früher kommuniziert werden können. Zum Anderen fehlt es hier wieder an Hilfestellung für eine effiziente Umsetzung. Personelle Ressourcen sind schon auf ein Minimum gestrickt, um wirtschaftlich zu arbeiten. Wer soll wann diese ganzen Änderungen durchführen, wenn man außerdem erstmal aufwändig nach den fehlerhaften Einträgen SUCHEN MUSS. Das reicht für heute. 😉 Gruß Julia [trotzdem DATEV-Fan]
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