Hallo in die Runde,   da die Prozesse und Auftragsstrukturen in den Kanzleien sehr unterschiedlich organisiert sind, ist es leider nicht möglich, eine pauschale Lösung anzubieten, die für alle gleichermaßen passt. Es gibt jedoch einige systembedingte Einschränkungen, die eine automatische Umstellung der Aufträge verhindern können. Auf die aktuelle Version der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ... - DATEV Hilfe-Center   Da die bereits teilfakturierten Aufträge nicht umgestellt werden können, besteht die Möglichkeit, für 2025 für die betroffen Aufträge einen Nachfolgeauftrag auf Grundlage der Auftragsvorlage mit Gebührenversion StBVV 2025 anzulegen. Die im alten Auftrag nicht mehr benötigten Teilaufträge können manuell fakturiert werden. Das Gleiche erfolgt dann für die Monate im neuen Auftrag, die bereits im alten Auftrag fakturiert wurden.    Für weitergehende Fragen oder Unterstützung bei der Umstellung bitte ich Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir individuell auf Ihr Anliegen eingehen. Senden Sie uns einfach einen Servicekontakt über das Programm "Service-Anwendungen".
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