Hallo Community, da die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für den VZ 2021 in beratenen Fällen am 31. August 2023 endet, möchten wir auf folgendes hinweisen: - Ab dem Stichtag 24. April 2023 können nur noch Steuererklärungen (Elster-Aufträge) übermittelt werden, die mit einer aktuellen Elster-Version aufbereitet/berechnet wurden. Steuererklärungen, die mit einer veralteten Elster-Version zuletzt aufbereitet / berechnet wurden, führen bei einem Übermittlungsversuch ab dem 24. April 2023 in der DATEV RZ-Kommunikation zu einem Fehler. Informationen zur Vorgehensweise finden Sie im DATEV Hilfe-Center Dokument "Elektronische Datenübermittlung von Steuererklärungen für VZ 2021" (Dok.Nr.: 1027810 ). In der aktuellen Programmversion muss im Mandantenbestand eine Änderung vorgenommen werden, damit der Bestand mit dem neuen ELSTER Telemodul aufbereitet wird und eine neue Telenummer erzeugt wird. Danach können Sie die Steuererklärung bereitstellen oder sofort an die Finanzverwaltung übermitteln. - Beachten Sie bei der Übermittlung die Verarbeitungszeiten im DATEV Rechenzentrum. Diese finden in drei Läufen statt (ca. 12:15 Uhr, 18:30 Uhr und 23:00 Uhr). Diese Information finden Sie auch im Datenfahrplan (Dok.Nr.: 0908200). Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Planung. Freundliche Grüße Patrick Veit
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