Vielen Dank für die Klarstellung, Frau Voss. Den Hinweis, dass der Antrag tatsächlich aus der Mitgliedschaft stammt, nehme ich zur Kenntnis. Dass die Synopse insoweit eine irreführende Bezeichnung enthielt, war allerdings genau der Punkt, auf den ich in meiner Mail vom 21.05. hingewiesen hatte. In der Sache scheint mir die Diskussion inzwischen an einer Stelle zu verrutschen. Die bestehende Satzung verhindert bereits heute nicht, dass Nicht-Berufsangehörige in den Vorstand berufen werden. Das ist aktuell auch der Fall. Die Öffnung für IT-, Management- und Softwarekompetenz ist also kein Argument für die vorgeschlagene Absenkung der Quote. Der entscheidende Punkt liegt woanders. Es wird häufig darauf verwiesen, dass ein Steuerberater nicht automatisch ein guter Softwareentwickler, Manager oder Transformationsspezialist sei. Das ist richtig, trägt aber die Satzungsänderung nicht. Denn niemand verlangt, dass der Vorstand ausschließlich aus Berufsangehörigen bestehen soll oder dass Berufsangehörige alle technischen Kompetenzen selbst abdecken müssen. Eine solche Forderung wäre auch ersichtlich absurd. Berufsangehörige müssen nicht selbst programmieren können, um strategisch beurteilen zu können, ob ein Produkt die Anforderungen des Berufsstands erfüllt. Die eigentliche Frage ist vielmehr, welche Perspektive im Vorstand prägend bleibt. DATEV ist nicht irgendein Softwareunternehmen, sondern eine Genossenschaft des steuerberatenden Berufsstands. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, abstrakt gute Software zu entwickeln, sondern Lösungen bereitzustellen, die die konkrete Berufsausübung der Mitglieder rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und praxistauglich unterstützen. Maßgeblich sind dabei die Interessen und Anforderungen der Mitglieder – nicht abstrakte Produkt- oder Plattformziele. Gerade der Blick auf die aktuelle Situation zeigt, dass die Probleme vieler Kanzleien nicht aus einem Zuviel an berufsständischer Prägung entstehen. Im Gegenteil wird häufig beklagt, dass Produkte und Prozesse zu weit von den tatsächlichen Abläufen in den Kanzleien entfernt sind, zu lange dauern, zu teuer werden oder im Alltag zusätzliche Reibung erzeugen. Wenn das schon unter der geltenden Satzung und bei vorhandener berufsständischer Mehrheit wahrgenommen wird, überzeugt mich nicht, dass eine weitere Schwächung dieser berufsständischen Verankerung die richtige Antwort sein soll. Die naheliegendere Frage wäre eher, warum die Perspektive des Berufsstands trotz formaler Mehrheit offenbar nicht immer stark genug durchdringt? Hinzu kommt, dass die vorgeschlagene Regelung auch handwerklich Fragen aufwirft. Bereits in der Community wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass eine starre 40-%-Quote bei unterschiedlich großen Vorstandsgremien praktische und rechtliche Unklarheiten erzeugt. Gerade bei einer Governance-Frage dieser Tragweite wäre es aus meiner Sicht sinnvoller, die Diskussion insgesamt noch einmal grundlegend zu überdenken. Mir erscheint die bisherige Mehrheit auch weniger als formale Quote, sondern eher als wichtiges institutionell korrigierendes Element. Sie sollte eigentlich dafür sorgen, dass strategische Entscheidungen dauerhaft an den praktischen Anforderungen der Kanzleien ausgerichtet bleiben und wirtschaftliche oder technologische Aspekte nicht zum wesentlichen Maßstab werden. Viele Grüße und schöne Feiertage H. Heitschmidt
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