Hier sehe ich den Gesetzgeber nicht in der Verantwortung, "Murks" gemacht zu machen (eigentlich müsste hier Futur II stehen ...). Sorry, natürlich ist das Murks. Ärzteehepaar, beide eigene Praxis in unterschiedlichen Fachgebieten. Beide haben sich gegenseitig als Minijobber angestellt, beide haben ihre 2 Kinder auch in den Praxen angestellt. Während Corona haben die sich und ihren Kindern jeweils den Maximalbetrag der steuerfreien Prämien ausgezahlt. Da sind 5-stellige Beträge völlig legal steuerfrei ausgezahlt worden. Dazu kommt dann noch die Steuerentlastung in den EÜR, weil die Prämien steuerlich natürlich abzugsfähig sind. Natürlich war heute morgen die Email in meinem Postfach, ob diese Prämie schon im April ausgezahlt werden kann. Und das soll sinnvoll sein? Sinnvoll wäre eine Gutschrift von 1.000 EUR auf die Steuerlast gewesen. Das hätte man auch bei Angestellten mit der Lohnsteuer verrechnen können. Wenn man das denn gewollt hätte. So wird wieder anderer Leute Geld verschenkt, ohne die zu erreichen, die man wirklich entlasten will. Wir dürften alle genug Mandanten haben, die zu dieser Einmalzahlung wirtschaftlich gar nicht in der Lage sind. Viele anderen Mandanten werden auch wieder versuchen, Gehaltserhöhungen darüber abzubilden. So war es doch letztes Mal auch. Das Zusätzlichkeitserfordernis kann man doch spielend umgehen. Der Verweis auf das Arbeitsrecht hilft nicht, weil das nur ein Recht ist, das gegenüber anderen Arbeitnehmern wirkt. Die müssten also auf eine Ungleichbehandlung klagen, was mangels Wissen über die die Zahlung an die angestellten Familienangehörigen nicht passieren wird.
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