Wir haben in der Vollmachtsdatenbank bei allen Mandanten den Haken für digitale Bescheide gesetzt. Jedoch werden die Beschwerden aus dem Sekretariat immer lauter, mit der Aussage, dass eingescannte Bescheide immer noch deutlich besser im Dokumentenkorb erkannt werden, als digitale Bescheide. Also habe ich mich mal intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sowohl in der Community als auch im Infodokument Digitale Bescheide unter Punkt 5.3 wird auf die Metadaten hingewiesen. Wenn ich mir nun die Metadaten eines Bescheids und den Vorschlag im Dokumentenkorb anschaue, ergibt es keinen Sinn. Warum wird bei einigen Einkommensteuerbescheiden der richtige Ablage-Knigge ESt-Bescheid vorgeschlagen und bei anderen nicht? Wir haben viele Bescheide, bei denen als Ablage-Knigge Sonstige Bescheide vorgeschlagen wird. Das ist doch eigentlich ein Punkt, der durch die Metadaten eindeutig erkennbar ist, dass es ein Einkommensteuerbescheid ist, oder bin ich auf dem falschen Dampfer?🤔 Von DATEV kam bereits die Aussage, dass es an den Bescheiden liegt. Jedoch kann ich das nicht nachvollziehen. Die Bescheide bzw. die Metadaten, bei denen es nicht klappt unterscheiden sich meines Erachtens nicht von den Bescheiden, bei denen es klappt. Macht es einen Unterschied, ob ich einen Bescheid über den Dokumentenkorb abrufe oder ob ich den Bescheid in der Kommunikation Finanzverwaltung herunterlade und über das hinterlegte Importverzeichnis in den Dokumentenkorb ziehe? Ich hätte vermutet, dass das Ergebnis, was uns der Dokumentenkorb für Ablage-Knigge usw. vorschlägt das gleiche ist. War es jedoch nicht. Bei einem Abruf wurde die richtigen Daten vorgeschlagen und bei dem anderen nicht. Wenn das bei den E-Rechnungen genauso läuft, habe ich Angst...
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