Guten Morgen,
unser Mandant möchte, dass eine Kollegin den eAU-Abruf in DATEV Personal selbst vornimmt. Sie soll aber kein Einblick in die Personalakte und auch nicht in die Personalauswertungen bekommen.
Kann man dies so in den Berechtigungen einstellen?
Danke vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es kann das Recht für die Personaldaten unabhängig von der Personalakte oder Personalauswertungen vergeben werden.
Danke für die Info.
Da die Personalauswertungen und die Personalakte aber bald mit in DATEV Personal eingegliedert werden, ist meine Befürchtung, dass die Mitarbeiterin dann auch automatisch Zugriff darauf hat, sobald ich die Berechtigung für "Personaldaten" freigebe.
Die Rechte können weiterhin, wie auf dem Bild sichtbar unabhängig voneinander ausgewählt werden.
Über welchen Weg (UO oder DATEV Personal) die Anwendungen aufgerufen werden, spielt dabei keine Rolle.
Danke für diese sehr schnelle und klar Beantwortung der Fragen! Da tut sich die DATEV manchmal schwer...
Hallo!
Wir hatten mehrfach auch die Anfrage von Mdt., bei denen die Sachbearbeiter intern nicht alles sehen dürfen. Vorrangig ist die Vorgabe, dass die eAU Abfrage (Kachel Personaldaten) möglich ist, aber die Gehälter nicht sichtbar sind.
Dies war m.E. vor einiger Zeit nicht gegeben!
Aber aktuell ist das Gehalt in der anderen Kachel "Mitarbeiter" enthalten, sodass der Wunsch meiner Mdt. mit verschiedenen Sachbearbeitern gegeben sein müsste.
Wird auch dies durch die Rechtevergabe aktuell gedeckt?
Auch interessiert mich, ob Datev bei der Zusammenlegung DATEV Personal noch Änderungen auftauchen werden, die wir den Mdt. vorab mitteilen müssten, wenn das oben geschilderte betroffen wäre, bevor jmd. Gehälter sieht, die er nicht sehen soll.
Danke für Euer Feedback.
@Private09 schrieb:
Wird auch dies durch die Rechtevergabe aktuell gedeckt?
Ja, wird es.
Auch interessiert mich, ob Datev bei der Zusammenlegung DATEV Personal noch Änderungen auftauchen werden, die wir den Mdt. vorab mitteilen müssten, wenn das oben geschilderte betroffen wäre, bevor jmd. Gehälter sieht, die er nicht sehen soll.
Kann ich mir nicht vorstellen. Durch die Zusammenlegung sind m.E. keine Änderungen in der Rechtestruktur notwendig. Personaldaten kann aktuell sowohl über Unternehmen online als auch über DATEV Personal aufgerufen werden. In Zukunft kann es nur noch über DATEV Personal aufgerufen werden.
Danke. die Inhalte sollten ja unabhängig des Aufrufs identisch sein. Ist halt ein sensibles Thema.