Hallo, es gibt Versicherungsanbieter, die vorschlagen, nach § 40 (1) EStG (Durchschnittssteuersatz bei sonstigen Bezügen in größerer Zahl von Fällen) zu nutzen. Hierfür ist ein Antrag beim FA mit Berechnung anhand der individuellen Gegebenheiten des Mandanten notwendig. Dieser Prozentsatz wird dann mit Bescheid festgesetzt. Daher kann es keine LODAS-Hilfe geben. Wie das laufend (jährlich/ halbjährlich) passieren soll, ist mir auch nicht klar. Eine Pauschalierungsmöglichkeit mit 25% nach § 40 (2) EStG gibt es nicht, mit 20% nach § 40b EStG ebenso wenig, da keine alte BAV und keine GUV. Daher ebenso keine Hilfedokumente möglich. Diese Versicherungen behaupten dann noch, das ganze wäre sv-frei nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SvEV. Die Herleitung, warum es sich nicht um einmalig gezahltes Entgelt handelt, kann ich aber bisher noch nicht nachvollziehen. Steuerlich ist die Vorgehensweise vermutlich erstmal mit überschaubarem Risiko verbunden, da Sie in der Prüfung ggf. von 25% bisher auf 30% nach § 37b EStG rutschen. SV-Rechtlich haben Sie dann aber sofort die Diskussion um die Beitragspflicht. Ich freue mich, wenn jemand mir erklären kann, wann ein steuerlicher sonstiger Bezug in der sv kein einmaliges Entgelt ist, wenn dieser Sachverhalt wiederholt gewährt wird. VG
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