Guten Tag,
unser Mandant ein Rechtsanwalt hat eine Referendarin zugewiesen bekommen.
Dieser möchte er ein Stationsentgelt von 556 € (Minijob) bezahlen.
Müssen dann in Baden-Württemberg die pauschalen 31 % zusammen mit dem Bruttobetrag an das LBV überwiesen werden? Bekommt die Referendarin dann trotzdem die 556 € zusammen mit ihrer Beihilfe ausbezahlt und die LBV übernimmt die Überweisung der 31 % an die SV?
Wäre ganz toll, wenn das jemand außer mir 🙂 auch schon hatte.
Vielen lieben Dank, für Eure Hilfe.
Saskia
Hallo,
die Würdigung erscheint inkonsequent.
Entweder ist das Stationsentgelt mit der normalen Vergütung zusammenzurechnen, dann ist es def. kein Minijob oder es ist eine gesonderte Vergütung, für Recherchen etc., die als Nebenleistung vergütet werden. Dann könnte es ein Minijob sein.
Wie es genau in BW geregelt ist, weiß ich nicht, dieses Bundesland ist uns noch nicht untergekommen.
VG