GutenMorgen!
der bisherige 100%ice Gesellschafter GF gibt seine Anteile an seinen Sohn.
wir haben die Info dass er ab 1.7. alleiniger GGF der GmbH wird. Mein Chef sagt, ich soll den Status beantragen, auch wenn er frei ist. Ich hab die Daten schon vorbereitet nach dem datev Dokument und wollte mir die Bögen fürs statusverfahren runterladen.
jetzt sagt mein Chef dass er allerdings erst aber erst SVfrei ist, wenn es im Handelsregister eingetragen ist, was einige Monate dauern kann.
heisst das, dass ich ihn also ab Juli doch erstmal sv pflichtig abrechne und dann im rahmen der Anmeldung gleich das statusverfahren anspreche?
wenn dann der Eintrag HRB erfolgt, dann erst Sv frei?
jetzt sagt mein Chef dass er allerdings erst aber erst SVfrei ist, wenn es im Handelsregister eingetragen ist, was einige Monate dauern kann.
Also davon habe ich noch nicht gehört, würde für mich jetzt keinen Sinn ergeben... 🤔
Es wird ja die Tätigkeit beurteilt und diese würde er ja am 01.07. beginnen.
Doch, der Eintrag ins HR ist der Beginn für die SV, weil er erst ab dann nach außen hin der Chef ist. Hatte ich in der letzten SV-Prüfung erst. Ging zum Glück nur um ein paar Monate Minijobbeiträge.
Wirklich? Interessant!
In den SV-Beurteilungen wird aber darauf nicht eingegangen...?, es wurde immer ab Beginn der Tätigkeit beurteilt... auch bei einer Prüfung wurde das noch nie beanstandet.
Muss ich mir nochmal anschauen.
Hatte ich auch vor ein paar Jahre auch, aber anders herum. SV-pflichtiger Minderheit-GFF wurde ab Juli 100 %-GGF. Uns wurde dies erst 1 Jahr später (zum Glück noch vor der Dezember-Abrechnung) mitgeteilt. Deshalb ab Juli Vorjahr sv-frei. Das Problem, die DRV hatte gerade die Prüfung bis zum Vorjahr abgeschlossen. Die folgende Prüfung (4 Jahre später) ergab genau das Problem. Die Eintragung im HR fand erst Mitte November statt. Somit wieder sv-pflichtig Juli bis Mitte November. Und natürlich keine Möglichkeit mehr über Lodas zu korrigieren, alle Meldungen, Beitragsnachweise etc. über SV-Meldeportal 😔 und Säumniszuschläge.
Hallo, ich bin kein Anwalt, habe mir aber folgende Logik gemerkt:
Bei Beginn einer Tätigkeit, wird zu Beginn geprüft. Steht nur die Eintragung noch aus, gilt der Status ab Beginn, um den ständigen Wechsel zu verhindern (Rechtssicherheit von Anfang an).
Besteht bereits eine GF-Tätigkeit, ist die Rechtsmachtsänderung erst dann relevant, wenn aus den im HR ablesbaren Dokumenten erkenntlich, weil erst dann die wesentliche Änderung wirksam ist.
Letztendlich prüft die DRV meist den aktuellen Status, daher geht das ggf. auch mal durch, dass die Eintragung ein/ zwei Monate später erst war.
VG