Hallo zusammen, mir stellt sich die Frage, ob ein "ignorieren" der Verpflichtung zur rückwirkenden Korrektur laut Gesetz eine Entscheidungssache der Kanzlei sein kann, auch wenn die Kinderdaten in der Übergangszeit im vereinfachten Verfahren dokumentiert/erfasst wurden. Wir haben es hier leider nicht mit einer Art Bestandsschutz für den Arbeitgeber zu tun. Der genaue Wortlaut zur Korrekturpflicht findet sich in § 55 Absatz 3d SGB XI: „Können die Abschläge nach Absatz 3 Satz 4 und 5 von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen nicht ab dem 1. Juli 2023 berücksichtigt werden, sind sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 30. Juni 2025 zu erstatten. In dem Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 gilt der Nachweis unbeschadet des Absatzes 3a auch dann als erbracht, wenn das Mitglied auf Anforderung der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse die erforderlichen Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern mitteilt. Nach meinem Rechtsverständnis bedeutet "sind sie so bald wie möglich" juristisch gesehen die Pflicht zum aktiven handeln. Für den Zeitraum ab 2024 ist das (DATEV Lodas-) technisch problemlos möglich, wie mit der Zeit vom 1.7.2023 bis 31.12.2023 umgegangen wird sollte der Mandant entscheiden, schließlich wird er mit den Kosten dafür belastet. Oder sollte der Mandant insgesamt entscheiden? Wenn DATEV eine Möglichkeit bieten wird die Zinsansprüche des Mitarbeiters zu ermitteln (bei einem Mandanten hat der AG versäumt hat, die Info an uns weiterzuleiten), an den Mitarbeiter auszuzahlen und im Beitragsnachweis den Erstattungsanspruch entsprechend zu berücksichtigen würde ich vielleicht auch entspannter sein. Zumindest für die lohnsteuerliche Berücksichtigung einer solchen (Sonderausgaben-)Erstattung wird es bestimmt eine Lösung durch eine Stammlohnart geben. Oh jeh, jetzt wo ich das schreibe... Zinseinkünfte, muss dann noch ein Freistellungsauftrag vom Mitarbeiter eingefordert werden? -Gedanken zum Worst-Case-Szenario- Ich möchte anmerken, dass ich hier einfach nur einen Gedankenaustausch suche, weil uns die Erfahrungen mit dieser Neuerung fehlen, das verunsichert 😉
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