Hallo,
ein Arbeitgeber mietet einen PKW, der Mietpreis richtet sich nach den gefahrenen Kilometern.
Dieses Fahrzeug darf vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden.
Um den geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer zu ermitteln kann m.E. nur ein Fahrtenbuch geführt, und der auf die privaten Fahrten entfallene Anteil der Gesamtkosten als geldwerter Vorteil beim Mitarbeiter angesetzt werden.
Aber sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte separat/anders zu bewerten? Falls ja, wie genau?
Stehe gerade ein bischen auf dem Schlauch...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
1% geht doch auch + 0,03%
ist doch egal wie der AG das Auto bezahlt/besorgt.
AN bekommt Sachbezug PKW, Berechnung analog "normalem" Wagen
(ggf. Kostendeckelung...nette Rechnerei..;-)
Hallo Alex,
natürlich, wie blöd von mir...
Gestern war nicht mein Tag.
Danke!
Hallo @alex7763 ,
in der Praxis gestaltet sich die Ermittlung und Dokumentation des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung für Mietwagen etwas schwieriger als bei Leasing oder Kauf; so zumindest meine Erfahrungen ... Trotzdem würde ich ebenfalls die Pauschalbesteuerung empfehlen.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Bei vielen Anbietern steht der BLP auf der Rechnung des Mietfahrzeuges.
Stimmt, bei Sixt seit langem Standard.
Schwierig wird es bei kleinen Anbietern und bspw Europcar/Buchbinder...