Hallo,
ich habe eine MA, die neuerdings auf StKl. 6 läuft.
Die BAV hat eine Gehaltsumwandlung. Ich habe das zweite/weitere Arbeitsverhältnis auf JA angehakt und ich dachte jetzt wird die BAV steuerpflichtig abgerechnet.
Jedoch ist es nicht so. Mit anderen Beiträgen im Forum oder Haufe bin ich bisher auch nicht weitergekommen.
Ist die BAV wegen der Gehaltsumwandlung doch steuerfrei oder ist da irgendwo noch ein Haken zusetzen?
Gruß und Danke.
Nicole
Hatte bisher noch niemand diesen Fall?
Gruß
Hallo,
vielleicht helfen folgende Dokumente:
Lodas 1019886
Lohn + Gehalt 1018230
Viele Grüße
Hallo,
ich glaube, das Häkchen beim Arbeitsverhältnis allein wird nicht reichen. Sicherlich ist noch eine weitere Einstellung bei der BAV notwendig. Irgendwo haben Sie ja für die Steuerfreiheit ein Häkchen gesetzt. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch noch raus muss.
Das eine hat in der Logik des Programmes oftmals nicht mit dem anderen zu tun. Ich würde aber erwarten, dass Sie zumindest einen Fehlerhinweis erhalten...
VG
Hallo @Nicole-,
wird der Mitarbeiter mit Steuerklasse 6 abgerechnet, sollte die betriebliche Altersvorsorge beitragspflichtig abgerechnet werden.
Grund dafür ist der, dass die Steuerfreiheit von Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge nur für das 1. Dienstverhältnis zulässig ist.
Um prüfen zu können, warum die Abrechnung der bAV nicht pflichtig erfolgt, wenden Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.