Hallo! Eine Arbeitsbescheinigung muss erstellt werden, wenn 78 Wochen Krankengeldbezug erreicht sind. In den Fehlzeiten muss der Krankengeldbezug beendet werden und eine neue Fehlzeit "Ende Krankengeld / Beginn Arbeitslosen" angelegt werden. Das genaue Datum wird elektronisch von der Krankenkasse gemeldet. Wenn nicht, dann erfragen. In diesem Fall muss der Monat, in dem das Krankengeldende liegt bereits abgerechnet sein. Auszug aus dem Dokument 1070718: "Ist eine Arbeitsbescheinigung aufgrund der Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld zu erstellen, muss unter Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung nur im Register Zahlungen bei Austritt in der Liste Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nein geschlüsselt werden. Für die Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld darf kein Ende-Datum erfasst werden, wenn eine Arbeitsbescheinigung angefordert wird. Weitere Angaben sind unter Kündigung/Entlassung nicht erforderlich." Viele Grüße
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