Moin Frau Volz, es scheint so zu sein, dass jede BG mit den nach Veranlagungstermin eingehenden Korrekturen der Jahresmeldung anders umgeht. In jedem Fall ist es ratsam, bei allen Mandanten einen Blick auf die Veranlagungsbescheide zu werfen. Das kann auch ein Kollege aus der Fibu mit einem Blick auf Auswertung 422 machen, der den Bescheid zum Buchen vor sich hat. Ich hatte bei einem größeren Mandanten eine Abweichung, die durch eine Nachmeldung entstanden war. Daraufhin hatte ich bei der BG angerufen (es war die BGW). Dort sagte man mir, dass es noch einmal gegen Jahresende einen Termin gibt, mit dem alle im Laufe des Jahres kommende Korrekturen bescheidmäßig abgearbeitet werden. Man könne aber auch, und das habe ich getan, per E-Mail um eine Korrektur der Veranlagung unter Einbeziehung der Korrekturmeldung bitten. Die Summen des laufenden Jahres mit denen des Vorjahres zu vermengen, scheint mir aber keine gute Idee zu sein. Höre ich auch zum ersten Mal und bin nicht sicher, wie offiziell das sein kann oder ob es sich um eine hausgemachte Idee der Prüferin handelt. Viele Grüße Martin Seemann
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