Moin, ich lese in diesem Zusammenhang immer wieder Beispiele, in denen ein Einzelunternehmen , so wie hier "Rohrfrei...", einen Fiktivnamen trägt, der frei erfunden und auch nicht im HR eingetragen ist. In unserer Kanzlei bin ich auch für die Stammdaten, speziell bei Neuanlage, verantwortlich und achte darauf, dass das ein solches Einzelunternehmen in den Stammdaten nur den Namen der natürlichen Person (Vorname Nachname) trägt. Diese natürliche Person ist auf den vielfältigen Rechtsgebieten, mit denen wir zu tun haben, für alles verantwortlich. Die ausgedachte Fiktivbezeichnung spielt dabei keine Rolle und wird allenfalls bei der Beanschriftung im Schriftverkehr zusätzlich eingesetzt, damit der Postbote den Empfänger identifizieren kann. Und so muss es auch bei den Banküberweisungen gehandhabt werden. Daher sollte mal ein Blick auf die Ausgangsrechnungen der Mandanten geworfen werden. Ich würde die Mandanten in solchen Fällen dahingehend beraten, für einen reibungslosen Zahlungseingang darauf zu achten, dass der Name des Kontoinhabers direkt neben der IBAN mit dem Zusatz: "Kontoinhaber" ausgewiesen wird. Damit werden die "Nomatches" sicher deutlich reduziert. Viele Grüße Martin Seemann
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