Moin, die Abschaltung der Überweisung ist eine der Möglichkeiten, um eine Zahlung bei unklaren Verhältnissen zu verhindern. Allerdings sollte es nur angewandt werden, wenn die Abrechnung inhaltlich weitestgehend feststeht, da alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen weiterlaufen. Um hier die Darstellung zu perfektionieren, könnte auch statt der Abschaltung der Bankverbindung ein Nettoabzug in Höhe der Auszahlung eingesteuert werden mit der Bezeichnung "Einbehalt zur rechtl. Klärung" o. Ä. Eine andere Möglichkeit wäre, die Erstellung der Abrechnung dadurch zu verzögern, dass Sie die AN in zwei Gruppen unterteilen und alle außer dem Problemfall in der ersten Gruppe abrechnen. Geht natürlich nur, wenn Sie innerhalb der SV-rechtlichen und steuerlichen Meldefristen bleiben. Weitere Alternative: den AN auf unbezahlte Fehlzeit setzen und so auch die Abrechnung verhindern. Nachteil: hier ist in jedem Fall eine Wiederabrechnung oder, bei längerer Verzögerung, eine Nachberechnung in den Vormonat, erforderlich. Viele Grüße Martin Seemann
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