Moin, auch wenn der Mandant Sie "verlassen" hat, haben Sie, wenn kein Datenübertrag erfolgt ist, immer noch Zugriff auf Ihre Daten im RZ. Das können Sie über die Mandantenverwaltung RZ prüfen oder einfach mal Stammdaten holen. Damit können Sie, auch wenn es nicht korrekt ist, mit dem Setzen des Austrittsdatums und einer Wiederabrechnung komplett eine LSt-Bescheinigung erzeugen. Die DEÜV-Abmeldung "Systemwechsel" erhalten Sie durch Eingabe des Endedatums bei Mandantendaten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten im ersten Register. Ob die Systemwechselmeldung auch in Verbindung mit dem Austrittsdatum geht, welches Sie für die LSt-Bescheinigung benötigen, weiss ich allerdings nicht. Irgendwie widerspricht es sich. Ansonsten würde ich im Zweifelsfall lieber eine DEÜV-Abmeldung riskieren, als auf die LSt-Bescheinigung zu verzichten. Ohnehin geht "Systemwechsel" ja auch nur dann, wenn der neue Berater auch eine Systemwechsel-Anmeldung gemacht hat. Viele Grüße Martin Seemann
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