Liebe DATEV-Community-Mitglieder,
meine Frage betrifft die Baulohn-Abrechnung mit DATEV LODAS.
Ich habe bei einem Mandanten des Bauhauptgewerbes letztes Jahr im Oktober einen gewerblichen Minijob angelegt. Der Mitarbeiter war bei Eintritt 16 Jahre alt.
Als Mitarbeitervariante habe ich die Nr. 27 „geringf./kurzfr. Beschäftigter, gewerblich / jugendlich“ gewählt.
Auf der Lohnabrechnung wird im linken oberen „Baulohn-Kästchen“ nur das Urlaubsbrutto ausgewiesen --- keine Urlaubs- und Beschäftigungstage.
Das sollte meiner Meinung nach so passen.
Im Juli 2025 hat mein Mandat die Arbeitnehmer-Kontoauszüge 2024 der SOKA-Bau erhalten. Dort waren für den Mitarbeiter 5 Urlaubstage ausgewiesen --- In der DATEV-Auswertung 190 – welche mit dem Dezember-Lohn 2024 erstellt wurde – waren keine Urlaubstage eingetragen.
Mit der aktuellen Lohnabrechnung habe ich versucht einen Urlaubstag abzurechnen.
Ich habe die Lohnart „Urlaub jugendlicher AN / Urlaub Auslernjahr“ verwendet und den Tag zusätzlich mit dem Schlüssel 71 erfasst.
Hier bekomme ich die Hinweis-Meldung, dass die erfassten Urlaubstage den Urlaubsanspruch übersteigen und der Urlaub nur bis zum Anspruch ausbezahlt wurde.
Kann ich diese Meldung ignorieren?
Ist meine Vorgehensweise bezüglich der Urlaubsabrechnung korrekt?
Was gibt es bei Minijobs unter 18 bezüglich des Urlaubs zu beachten?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Moin Maria,
hier https://help-center.apps.datev.de/documents/5303033 beschreibt DATEV auch die Behandlung jugendlicher gewerblicher Arbeitnehmer. Habe da auch kaum Erfahrung, da Jugendliche, abgesehen von Azubis, kaum im Bauhauptgewerbe arbeiten.
Viele Grüße
Martin Seemann