@Faiblesse schrieb: ... Also zB altes Jahr GewSt Rückstellung 65.000 Euro Schlusssaldo. Neues Jahr EB Wert 40.000 Euro. Dazu kamen noch ein paar andere Konten. So dass es auf dem ersten Blick nicht offensichtlich erkennbar war. Und da ich gerne verstehe, wie ein Programm arbeitet, frage ich mich schon, wie das sein kann. Wenn im alten Jahr Änderungen an der Bilanz vorgenommen worden sind, muß man danach entweder - den EB-Wert des neuen Jahres manuell entsprechend anpassen (Stapel, sofern noch nicht festgeschrieben, aufrufen und Buchung ändern) oder - die Jahresübernahme aufrufen (Bestand - Jahresübernahme - Daten aus dem Vorjahr übernehmen - Fibu-Salden), da kann man einen Haken bei "nur Konten mit Abweichungen anzeigen" setzen, muß aber dann die Konten auswählen, die übertragen werden sollen. Bei Variante 2 kriegt man jeweils eine Storno- und eine Neubuchung in den EB-Stapel gesetzt. Wem das zu unübersichtlich würde, der geht lieber zu Fuß. @Faiblesse schrieb: ... Der Lehrgangsanbieter wollte allerdings nicht mit mir darüber sprechen. Und verwies immer auf den Steuerberater, der das klären müsse. DATEV-Anwender sind überwiegend Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien. Diesem Klientel auf eine Frage zu antworten, sie mögen den fragen, den sie im Spiegel sähen, ist sinnfrei bis unhöflich. Die Mitschreiber im Forum sind so etwas nicht gewohnt. Nur nehmen sie auch Seminare überwiegend bei der DATEV in Anspruch, deren Genossen sie sind. Der "Lehrgangsanbieter" scheint demgegenüber jemand am freien Markt gewesen zu sein. Da mußte man sich in weiter zurückliegender Vergangenheit auch schon mal fragen, ob die unterrichtete Programmversion überhaupt noch irgendwo in Deutschland in Gebrauch sei. Und woher der den Zugang zur Software und die Kenntnisse zu ihrer Nutzung hatte. Dafür, die Lehrgangsteilnehmer an irgendwelche Dritte zu verweisen, sollte kein Geld genommen werden. @Faiblesse schrieb: ... Ich gehe hier daher schlichtweg von einem Fehler seitens des Anbieters aus. Dass hier unterschiedliche Datensätze eingelesen wurden. Um den Leuten zu erklären, wie die Jahresübernahme geht, braucht man Abweichungen zwischen Schluß- und Eröffnungsbilanz. Wo die herkommen könnten, ist so nebensächlich nicht - schließlich müßten die Leute lernen, daß mit einem Aufruf dieser Funktion nicht für alle Ewigkeit alle Spatzen gefangen wären. Wenn bei dem Mandanten Ausgangsrechnungen "vom Himmel fielen", nachdem die Bilanz vermeintlich fertig-, aber noch nicht festgestellt war, gibt es statt einer möglichen Steuerhinterziehung Nachbuchungen und - sinnvollerweise - eine weitere Jahresübernahme.
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