Also in der Reihenfolge Ihrer Monierungen: Erstens: Wenn der Schöffe Midijobber ist, im abzurechnenden Monat eine Reihe von Sitzungstage hatte und keine Lohnfortzahlung von Ihnen erhält, dürfte nach einer Kürzung des Nettos um "Brutto plus AG-Anteil" so wenig vom Überweisungsbetrag übrig bleiben, daß sich davon kaum eine Miete zahlen läßt. Einen Antrag auf aufstockende Leistungen, die ihm zustehen, weil der Zufluß im laufenden Monat zum Leben nicht reicht, müßte er am letzten Öffnungstag des Jobcenters in eben diesem Monat stellen. Der wirkt jeweils auf den Monatsersten zurück. Will man den Schöffen loswerden, könnte man ihm, weil man wegen der Schöffentätigkeit nicht kündigen darf, die Auswertungen so spät geben, daß er es nicht mehr rechtzeitig zum Amt schafft. Und selbst wenn, dann würde das frühestens Wochen, oft auch erst Monate später zahlen. Und sorry, das ist nicht an den Haaren herbeigezogen. Die Vorstände der Schöffenvereine plaudern halt auch mal aus dem Nähkästchen, was manchem Arbeitgeber da so einfällt. Auch wenn man denken sollte, daß Leute im Steuerfach kein Problem hätten zu wechseln, ist die Nachfrage regional unterschiedlich und das Angebot an reinen Home-Office-Arbeiten bei näherem Hinsehen gar nicht so üppig gesät. Zweitens: Wenn "Brutto plus AG-Anteil" ein Nettoabzug ist, dann sind weiter oben durchaus Beiträge vom Gesamtbrutto in üblicher, ungekürzter Höhe abgezogen worden. Und das nicht, damit es zu außerordentlichen Erträgen kommt. Ich schrieb bereits, daß der Arbeitgeber Schuldner des Gesamtbeitrags bleibe. Also auch des Teiles, der auf den Lohnersatz der Justizkasse entfällt. Den nicht abzuführen, wäre ein Straftatbestand (§ 266a StGB). Die Krankenkassen wollen von Kürzungsorgien zu ihren Lasten nichts wissen. Die werden den Schöffen nicht mal Bankdaten und Betreffangaben geben, um da etwas einzahlen zu können. Aber auch das ist kein aus dem Hut gezogenes Kaninchen. Am Ende dieses Gespräches stand der diskrete Hinweis, daß man den Kassenangestellten durchaus einen Gefallen täte, würde sich von dem für seine unterirdischen Eskapaden ortsbekannten Brötchengeber getrennt. Deshalb würde ich nicht mal riskieren wollen, daß bei mir angestellte Schöffen mit diesem Ansinnen aus eigenem Antrieb da hingehn. Die Leute bei der Kasse könnten Spielräume für lobende Worte über mich vermissen.
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