Wir haben einen Mitarbeiter, der knapp 230 Minusstunden hat. (Austritt war zum 31.05.2026) Er wurde bis zum 31.01.2026 als Midijobber, danach als Minijobber (auf der selben Personalnr.) abgerechnet. Die Minusstunden sollen nun von ihm zurück gefordert werden. Ich hatte mir gedacht, dass ich ihm als Midijobber so viel Gehalt abziehe, dass er € 1,00 über der Minijob Grenze liegt. Also in 2026 € 604,00 und in 2025 € 557,00 verdient. Für den Januar 2026 funktioniert das auch, aber er rechne die Lohnsteuer für 2025 nicht korrekt zurück. Hat jmd. eine Idee, wie das klappen könnte? Oder wie man die Minusstunden korrekt zurück rechnen könnte. Ich freu mich auf kreative Ideen. Danke
... Mehr anzeigen