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Abrechnung für Gastvortrag auf Abrechnung des eigenen Arbeitgebers?

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letzte Antwort am 29.10.2025 11:00:59 von Hamburger1982
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Hamburger1982
Einsteiger
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102 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

hat damit jemand vielleicht Erfahrung?

Der Sachverhalt ist folgender: 

Ein Mitarbeiter A von uns hat einen Gastvortrag an einer Uni gehalten. Der Gastvortrag hat inhaltlich etwas mit seiner Arbeit bei uns zu tun. 

A ist bei uns normal als Arbeitnehmer (9111) angestellt. Er ist auch nicht nebenbei freiberuflich tätig.

Wir als A´s Arbeitgeber haben der Uni nun eine Rechnung für den Gastvortrag (Dozentenhonorar) gestellt. 

Ist es nun möglich, dass wir als A`s Arbeitgeber diesen Rechnungsbetrag unserem Mitarbeiter A als Einmalbezug über die Lohnabrechnung abrechnen? 

Auch will A nun auch die Arbeitgeberkosten für diesen Einmalbezug übernehmen. Wie würde das in der Abrechnung dann aussehen? 

 

Eigentlich ist die Uni ja wie ein 2. Arbeitgeber zu sehen, so dass der Lohn für diesen Vortrag eigentlich ja von der Uni mit Steuerklasse 6 abzurechnen wäre. Das ist aber nicht gewollt, dass A bei der Uni als Arbeitnehmer angemeldet wird. 

Ich freue mich auf euer Ideen. Danke

Wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab. 

 

 

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
60 Mal angesehen

AG hat AN dort hin beordert und entsprechend in Rg gestellt.

 

AG darf natürlich Sonderzahlungen an AN leisten.

 

bei 9111 ist zu vermuten, dass die Beitragsbemessungsgrenzen (fast) ausgeschöpft sind, daher sollte es relativ einfach sein, die auf die Sonderzahlung entfallenden tatsächlichen AG-Kosten zu ermitteln und dementsprechend den Bruttowert anzupassen, sodass nicht mehr ausgezahlt wird, als der AG über die Rg erhält.

LG
VM
Hamburger1982
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Danke für deine Hilfe. 

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letzte Antwort am 29.10.2025 11:00:59 von Hamburger1982
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