Hallo zusammen,
hat damit jemand vielleicht Erfahrung?
Der Sachverhalt ist folgender:
Ein Mitarbeiter A von uns hat einen Gastvortrag an einer Uni gehalten. Der Gastvortrag hat inhaltlich etwas mit seiner Arbeit bei uns zu tun.
A ist bei uns normal als Arbeitnehmer (9111) angestellt. Er ist auch nicht nebenbei freiberuflich tätig.
Wir als A´s Arbeitgeber haben der Uni nun eine Rechnung für den Gastvortrag (Dozentenhonorar) gestellt.
Ist es nun möglich, dass wir als A`s Arbeitgeber diesen Rechnungsbetrag unserem Mitarbeiter A als Einmalbezug über die Lohnabrechnung abrechnen?
Auch will A nun auch die Arbeitgeberkosten für diesen Einmalbezug übernehmen. Wie würde das in der Abrechnung dann aussehen?
Eigentlich ist die Uni ja wie ein 2. Arbeitgeber zu sehen, so dass der Lohn für diesen Vortrag eigentlich ja von der Uni mit Steuerklasse 6 abzurechnen wäre. Das ist aber nicht gewollt, dass A bei der Uni als Arbeitnehmer angemeldet wird.
Ich freue mich auf euer Ideen. Danke
Wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
AG hat AN dort hin beordert und entsprechend in Rg gestellt.
AG darf natürlich Sonderzahlungen an AN leisten.
bei 9111 ist zu vermuten, dass die Beitragsbemessungsgrenzen (fast) ausgeschöpft sind, daher sollte es relativ einfach sein, die auf die Sonderzahlung entfallenden tatsächlichen AG-Kosten zu ermitteln und dementsprechend den Bruttowert anzupassen, sodass nicht mehr ausgezahlt wird, als der AG über die Rg erhält.
Danke für deine Hilfe.