@rschoepe schrieb: ... Mal ganz ehrlich, das ist doch Sch… Das hängt vom Blickwinkel ab. Ich habe dutzende Akten im - digitalen und analogen) Schrank liegen, bei denen sich der kleine Handwerker, der Fahrlehrer, die Werkstatt darüber ärgen, dass sie zwar die Leistung erbracht, der Kunde aber nicht zahlt. Diesen Unternehmern zu sagen, dass der Schuldner (Kunde) zwar über 2.500,00 Euro netto verfügt, aber weil er Kinder hat, kein pfändbares Einkommen bleibt, führt regelmäßig zu Reaktionen die nicht vor 22:00 Uhr und dann auch nur in geschlossenen Kreisen im Ansatz wiedergegeben werden sollten. @rschoepe schrieb: ... Soll ich den AN jetzt stalken um seine Angaben zu kontrollieren? ... Das Problem ist nicht, dass Sie den AN stalken müssen, sondern, dass Sie sich überhaupt diese Aufgabe an's Bein gebunden haben; das dies ggf. notwendig ist, ist mir bewusst, nur sollte dies auch Ihnen bewusst sein. Auch wir in der Kanzlei erbringen viele Dienstleistungen für unsere Mandanten, die wir - zumindest nicht ohne Zusatzvergütung - nicht erbringen müssten. Nur haben wir den zusätzlichen Nachteil, dass wir keinen dem § 13 StBVV vergleichbaren Gebührentatbestand im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kennen.
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