Lt. StBK MUC ist nach § 24 I 8 StBVV abzurechnen. " Wir bekommen die Informationen zum Steuersatz und dem EG-Land zwar bereits über die Datensätze als Zusatzinfo in den Buchungssatz geliefert, können diese jedoch auf Grund der Besonderheit (noch) nicht automatisiert in den Buchungssatz übernehmen; daran arbeite ich noch. I.d.F. muss jeder Buchungssatz geöffnet und mit Schlüssel, Land und Steuersatz vervollständigt werden, was bei reichlich Rechnungen in die ganze EU doch aufwändig ist." Mit welchem Partner arbeiten Sie zusammen? Wir haben sehr gute Erfahrungen mir der Fa. amaZercvice (DATEV-Partner) gemacht: amaZervice - Dienstleistungen und Software für Amazon-Händler Freundliche Grüße, Edmund Rehm
... Mehr anzeigen