Auf dem Konto 1780 wird das Vorauszahlungssoll des laufenden Jahres gesammelt, mit einer Ausnahme, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung muss auf Konto 1781 gebucht werden. Beide Konten sind für Übernahmefunktionen wichtig. Die Konten 1780 + 1781 werden nach Umsatzsteuererklärung - Vorauszahlungssoll übernommen. Das Konto 1781 muss bebucht sein, wenn i.d.R. am Jahresende die Sondervorauszahlung bei der Voranmeldung abgezogen werden soll. Das Konto 1789 negiert in der Einnahme-Überschuss-Rechnung § 4/3 EstG den Betrag, der zwar als Vorauszahlungssoll zu erfassen ist, jedoch noch nicht gezahlt wurde und macht diese Buchung damit erfolgsneutral. In der Bilanz wird dieses Konto unter den Ust-Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Daher kann dieses Konto in beiden Gewinnermittlungsarten bebucht werden.
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