Die Abschreibung stellt eine Verteilung der Kosten aus der Anschaffung auf mehrere Jahre dar. Für die Ermittlung der UWA ist ausschlaggebend, ob die Kosten vorsteuerbehaftet waren oder nicht. Daher ist bei einem differenzbesteuertem PKW oder bei Fahrzeugen, welche aus dem Privatvermögen in das Unternehmen eingelegt wurden, keine Umsatzsteuer auf die AfA PKW zu berechnen. 80/20 ist nur eine Vereinfachungsregel, welche in der Umsatzsteuerberechnung jedoch nicht zwingend angewendet werden muss. Das Expertisensystem der DATEV - Dienstwagen macht es einem hier relativ leicht, Vergleichsrechnungen anzustellen, ob 80/20 oder 50% Schätzung oder tatsächliche Aufteilung für die Ermittlung der UWA besser ist.
... Mehr anzeigen