Da man den Wald vor lauter Bäumen manchmal nicht mehr sieht, hier mein Lösungsansatz. Es sind hier mehrere Vorgänge zu buchen: 1. ist der Aufwand für das bereits gekaufte Bahnticket in voller Höhe zu stornieren 2. ist der Aufwand für die Stornierung des vorherigen Aufwandes einzubuchen und 3. ist der Gutschein über den verbleibenden Restbetrag zu buchen. das alles am Besten über ein Verrechnungskonto Jetzt bleibt nur noch darüber nachzudenken, um welchen Gutschein es sich handelt und wie man hier verfahren muss. Einzweckgutschein, Mehrzweckgutschein oder doch nur Geldersatz? Und hier bin ich jetzt raus, weil ich diesen Fall in meiner Praxis noch nicht hatte und somit nicht weiß, wie die Rechnungslegung der DB oder der Gutschein, den Sie erhalten haben, aussieht. Grundsätzlich hat die Deutsche Bahn nur noch einen einheitlichen Steuersatz von 7% USt, so dass ich stark davon ausgehe, dass Sie hier einen Einzweckgutschein gekauft haben und diesen auch entsprechend buchen sollten.
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