Ich hatte einen Mandanten, der den Buchungdatenservice nutzte. Der Mandant hat aber den Steuerberater gewechselt und der gesamte Datenbestand inklusive Unterberaternummer wurde auf den neuen Berater übertragen. Anfang Februar fiel mir auf, dass unter der ehemaligen Mandantennummer dieses Mandanten auf meiner DATEV-Rechnung der Buchungsdatenservice munter weiter berechnet wird. Ich habe also versucht, über das neue Kündigungsformular diesen Artikel für meine Beraternummer zu kündigen, denn da stand es ja auf der Rechnung. Als Antwort erhielt ich die Info, dass unter meiner Beraternummer der Buchungsdatenservice nicht abonniert sei, ob ich das für eine Unterberaternummer kündigen wollte? (Frag mich nur, warum ich es dann in Rechnung gestellt bekomme...) Ich schilderte in meiner Antwort den Sachverhalt und bat um Erstattung der zuviel bezahlten Gebühren. Es tat sich scheinbar nichts. Jetzt kam ja die nächste DATEV-Rechnung und natürlich war diese Gebührenposition immer noch auf meiner Rechnung. Ich schaute dann in die Servicekontakt-Übersicht und musste sehen, dass mein Servicekontakt am 20.02.2026 als erledigt markiert worden war. Aber ohne weitere Mitteilung. Also schrieb ich am Dienstag noch einmal hin und bat nochmals um Erstattung der zuviel gezahlten Gebühren und Behebung der Fehlers. Heute erhielt ich dann die Antwort von DATEV, dass man mir aus KULANZ die Gebühren für den Buchungsdatenservice mit der nächsten Rechnung erstattet. Diese Formulierung finde ich echt dreist. Der Betrag, um den es geht, ist diesen zeitlichen Aufwand eigentlich auch gar nicht wert, aber es kann ja auch nicht sein, dass ich das Ewigkeiten bezahle, obwohl ich es nicht nutze. Bin mal auf die nächste Rechnung gespannt.
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