Hallo Datev,
warum werden bei dem über zwei Jahre neu entwickeltem Jahresübernahmedialog bei einer 4/3 Rechnung die USt Konten zur Übernahme angeboten? Diese werden ja wohl nicht übernommen (bzw. gehören mit zum Kapital)
Und warum ist das Programm nicht in der Lage, die Kapitalkonten 880 und18xx zusammengefasst auf 880 vorzutragen?
Hallo @Gelöschter Nutzer,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Zu Ihrer Anfrage:
... warum werden bei dem über zwei Jahre neu entwickeltem Jahresübernahmedialog bei einer 4/3 Rechnung die USt Konten zur Übernahme angeboten? Diese werden ja wohl nicht übernommen (bzw. gehören mit zum Kapital)
Der Jahresübernahmendialog "Salden und Stammdaten übernehmen" ist ein Standardfenster und unterscheidet nicht zwischen Einnahmenüberschussrechner und Bilanzierer. Im Falle einer Einnahmenüberschussrechnung (nicht steuerpflichtig) muss der Haken bei Umsatzsteuerkonten nicht gesetzt werden.
Zu Ihrer Anfrage:
Und warum ist das Programm nicht in der Lage, die Kapitalkonten 880 und18xx zusammengefasst auf 880 vorzutragen?
Im Gegensatz zu bilanzierenden Unternehmen wird das Buchen des Kapitals bei einer Gewinnermittlung nach §4 Absatz 3, auch auf Grund der fehlenden rechtlichen Grundlage, sehr unterschiedlich gehandhabt. Aus diesem Grund haben wir entschieden vorerst keinen Vortrag der Kapitalkonten anzubieten.
Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Hallo Frau @Katharina_Schoenweiss
Zu Ihrer Anfrage:
Und warum ist das Programm nicht in der Lage, die Kapitalkonten 880 und18xx zusammengefasst auf 880 vorzutragen?
Im Gegensatz zu bilanzierenden Unternehmen wird das Buchen des Kapitals bei einer Gewinnermittlung nach §4 Absatz 3, auch auf Grund der fehlenden rechtlichen Grundlage, sehr unterschiedlich gehandhabt. Aus diesem Grund haben wir entschieden vorerst keinen Vortrag der Kapitalkonten anzubieten.
Aber dann könnte doch - analog zum Umsatzsteuerthema - eine Auswahl angeboten werden. Da funktioniert es doch auch. Es würde Sinn ergeben, weil immer der Saldovortrag bei Gesellschafterkonten händisch gerechnet werden muss. Insbesondere, wenn man eine GbR mit mehreren Beteiligten hat.
Gruß
Martin Heim
Hallo Frau @Katharina_Schoenweiss ,
danke für Ihre Rückmeldung. Die Feststellung
....Aus diesem Grund haben wir entschieden vorerst keinen Vortrag der Kapitalkonten anzubieten.
ist ärgerlich.
Für eine Genossenschaft der Steuerberater, die als Freiberufler überwiegend eine EÜR erstellen, halte ich das für zu wenig ehrgeizig ... Und bei einer Freiberufler GbR ist die saubere Übernahme der Kaptalkonten ein Muss.
Bloß weil ein paar KollegInnen es nicht schaffen, vernünftig zu buchen, entscheidet (!) die Datev, das einfach nicht anzubieten...
Und noch etwas zum neuen Übernahmedialog:
Warum wird bei einer Buchhaltung ohne USt die nicht erforderliche Übernahme der USt Konten nicht einfach ausgegraut, sondern mit zwei roten Ausrufezeichen auf ein Infodokument verwiesen? Einen Programmdialog so abschließen zu müssen ist unbefriedigend.
Hallo, vielleicht mache oder verstehe ich was falsch, aber der Kapitalkontenübertrag, auch bei EÜR-GbR, ist doch seit geraumer Zeit möglich. Anlage (SKR04).
Klären Sie uns bitte nochmals auf, ob Ihre Aussagen bezüglich der Gesellschafter-Kapitalkonten zutreffend ist ! Offenbar sagt die Funktionalität etwas anderes.
Ferner hätte ich gerne eine Präzisierung der "fehlenden rechtlichen Grundlagen"; mit Verlaub, das ist doch ein lächerliches, wenig haltbares Scheinargument.
Es gibt Hunderte Buchungsoptionen ohne rechtliche Grundlage...
Die DATEV täte gut daran, bei der Neuentwicklung von Programmteilen, solche offensichtlichen Fauxpas der Umsatzsteuerkonten zu vermeiden; in solchen Fällen lässt sich nichts wegreden, Frau @Katharina_Schoenweiss . Ich hoffe inständig, es kommen keine Argumente dahingehend, man müsse eben ordentlich buchen oder aufpassen; nein ordentliches Programmmaterial, um Fehler zu vermeiden.
Dies unsäglichen USt-Vorträge habe ich bei der Abschlussbearbeitung nicht selten gesehen und das passiert eben im Eifer des (Vortrags-)Gefechts.
Die Auswahl in der Jahresübernahme kann ja übergreifend identisch bleiben, aber es sollte zumindest eine Fehlermeldung kommen, wenn "Umsatzsteuerkonten" aus gewählt werden und diese jedoch "nicht zur eingestellten Gewinnermittlungsart passen".
@deusex schrieb:Hallo, vielleicht mache oder verstehe ich was falsch, aber der Kapitalkontenübertrag, auch bei EÜR-GbR, ist doch seit geraumer Zeit möglich. Anlage (SKR04).
Klären Sie uns bitte nochmals auf, ob Ihre Aussagen bezüglich der Gesellschafter-Kapitalkonten zutreffend ist ! Offenbar sagt die Funktionalität etwas anderes.
Stimmt, bei einer GbR ist das umgesetzt. Meine Ausgangsfrage bezog sich auf ein Einzelunternehmen, wo die Entnahmen/Einlagen des laufenden Jahres hemmungslos als Vortrag als Entnahmen/Einlagen im Folgejahr vorgetragen werden können:
.
Warum das bei einer GbR richtig umgesetzt wird und bei einem Einzelunternehmen nicht, wo das viel einfacher sein müsste, erschließt sich mit nicht. Und die Fehlermöglichkeit, dass die Entnahmen des Vorjahres als Entnahmen des laufendes Jahr im Saldo ausgewiesen werden, ist ja wohl falsch genug, um Ehrgeiz zu entwickeln ,das richtig zu machen.
Für eine Genossenschaft der Steuerberater, die als Freiberufler überwiegend eine EÜR erstellen, halte ich das für zu wenig ehrgeizig ... Und bei einer Freiberufler GbR ist die saubere Übernahme der Kaptalkonten ein Muss.
Nun, dann war das etwas missverständlich, denn beim "Einzel-Freiberufler" erschließt sich mir der Sinn der Führung eines Kapitalkontos nicht wirklich bzw. habe ich in 40 Jahren nicht vermisst; gut, Sie werden da sicher eine Intension dahinter haben.
Für den §4 Nr. 4a EStG bspw. würden man grade den Vortrag kumulierter Entnahmen und Einlagen nutzen können und eben kein Kapitalkonto. Aber das
Und die Fehlermöglichkeit, dass die Entnahmen des Vorjahres als Entnahmen des laufendes Jahr im Saldo ausgewiesen werden, ist ja wohl falsch genug, um Ehrgeiz zu entwickeln ,das richtig zu machen.
stünde dem natürlich entgegen.
Für welchen Zweck nutzen Sie dieses Kapitalkonto ?
@deusex schrieb:.... Für welchen Zweck nutzen Sie dieses Kapitalkonto ?
nicht für einen bestimmten Zweck, aber wenn EB-Werte schon vorgetragen werden, ist es eine gute Gewohnheit, dass die Kontenklasse 9 Null ergibt...
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@deusex schrieb:.... Für welchen Zweck nutzen Sie dieses Kapitalkonto ?
nicht für einen bestimmten Zweck, aber wenn EB-Werte schon vorgetragen werden, ist es eine gute Gewohnheit, dass die Kontenklasse 9 Null ergibt...
Ganz offen:
Na ja, für die Erfüllung einer Einzelbefindlichkeit empfinde ich die Anforderung etwas überzogen und dachte schon, da stecke "was Großes" dahinter.
Diese Anforderung lese ich heute nach 15 Jahren Comm/NG das erste Mal, hatte dies nie selbt auf dem Radar, womit ich nicht denke, dass DATEV hier für Sie persönlich eine Änderung der Programmstruktur vornimmt.
Als persönliche, kosmetische Funktion ganz nett, aber da fielen mir gefühlt 999 dringlichere Abhilfen ein (wo sicherlich auch einige persönlicher Natur sind).
Im Übrigen sei erwähnt, dass in Rewe keine relevanteren Weiterentwicklungen stattfinden werden, weil Rewe, wie alles andere, in die Cloud wandert; ob das nun gut oder schlecht ist, ist ein anderes Thema.
Kontenklasse 9 = 0 mache ich seit jeher so und ich weiß ich bin hier ein Exot.
Eigentlich bei allen Übernahmen ist der Saldo 9000ff vorhanden, bei manchen Kollegen wird der Kontennachweis zwar nicht mit ausgedruckt aber schön ist m.E. anders.
Zudem hat man mit dem Vortrag Kapital (2010) dann eben auch die kumulierten Werte Gewinn- Entnahmen + Einlagen für alle Vorjahre erfasst die man ggf für den § 4 (4a ) brauchen kann.
Aber kein Thema gesetzliche Grundlage gibt es hierfür nicht wie @deusex selbst schon angemerkt wie für vieles nicht , hier sind wir halt eher beim Thema usus.
bzgl. Cloud von Kanzlei Rewe , vor kurzem von der Datev erfahren wenn Sie das ende 2028 hinkriegen ( also alle Betroffenen bitte vorher in den Ruhestand bzw. zum Aktivrentner werden) sind Sie ( die Datev ) sehr froh. D.h. für mich übersetzt - keine Chance, daher rechne ich nicht vor 2029/20230 damit.
Als persönliche, kosmetische Funktion ganz nett, aber da fielen mir gefühlt 999 dringlichere Abhilfen ein (wo sicherlich auch einige persönlicher Natur sind).
da sind wir uns einig.... 🙂
Für die neue Generation der Rechnungswesenprogramme sollte allerdings eine vollständige Saldenübergabefunktion implementiert sein ... gerade vor dem Hintergrund, dass diese die Besonderheiten bezüglich Rechtsform, Gewinnermitlungsart und USt ja/nein von Anfang an berücksichtigt.
@bodensee schrieb:Kontenklasse 9 = 0 mache ich seit jeher so und ich weiß ich bin hier ein Exot.
Zudem hat man mit dem Vortrag Kapital (2010) dann eben auch die kumulierten Werte Gewinn- Entnahmen + Einlagen für alle Vorjahre erfasst die man ggf für den § 4 (4a ) brauchen kann.
Sehr interessant, da ist @Gelöschter Nutzer wohl doch nicht die Einzige und "dort draußen" sind evtl. noch mehr, die das handhaben. War mir so tatsächlich fremd.
Der Kapitalvortrag kumuliert über die Jahre bringt ja für die ESt Anlage SZ doch nichts, da doch die kumulierten Entnahmen und Einlagen über die Jahre einzutragen sind (Anlage).
@Gelöschter Nutzer schrieb:Für die neue Generation der Rechnungswesenprogramme sollte allerdings eine vollständige Saldenübergabefunktion implementiert sein ... gerade vor dem Hintergrund, dass diese die Besonderheiten bezüglich Rechtsform, Gewinnermitlungsart und USt ja/nein von Anfang an berücksichtigt.
Obwohl ich ein hoffnungsloser Optimist bin, würde ich die Erwartungshaltung gegen Null senken, da das Risiko der Enttäuschung zu hoch ist.
Meine Kundenverantwortliche meinte letztens, dass das "neue Rewe" so beschaffen sei, dass man da nicht mal mehr selbst buchen müsse/könne/solle und der Buchungssatz an sich so nicht mehr existent sei . . . mir graust es jetzt schon davor, wenn das dann auch alles so toll wird, die die anderen Cloud-Baustellen . . .
Kurzer Einwurf, bei bilanzierenden Einzelunternehmen, wo die Kapitalkonten vorgetragen werden müssen, übergebe ich einfach die Entnahmen- und Einlagekonto und ändere diese dann manuell auf das Kapitalkonto ab, mit dem ursprünglichen Konto im Belegfeld 1 falls ich was nachvollziehen möchte.
@f_mayer schrieb:Kurzer Einwurf, bei bilanzierenden Einzelunternehmen, wo die Kapitalkonten vorgetragen werden müssen, übergebe ich einfach die Entnahmen- und Einlagekonto und ändere diese dann manuell auf das Kapitalkonto ab, mit dem ursprünglichen Konto im Belegfeld 1 falls ich was nachvollziehen möchte.
Dann sieht das bei uns ja genau identisch aus - so mache ich das nämlich auch, bevor ich den Saldo von Hand zusammenrechne .... 🙂
Jap selten aber ab und an scheinen manchen Kollegen / Kolleginnen gleich zu ticken wie ich.
Musste ich zwar hier in meiner Kanzlei allen MitarbeiterInnen beibringen, aber seit vielen Jahren geht hier kein Abschluss 4-3 mit einem Kontensaldo auf 9000 raus. Dafür gibt es dann eben das Kapitalkonto 2010. Welches ich dann zur Verprobung ausrechnen lasse Anfangsbestand + Einlagen - entnahmen + gewinn= Kapital 31.12. und damit der vortragswert.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@f_mayer schrieb:Kurzer Einwurf, bei bilanzierenden Einzelunternehmen, wo die Kapitalkonten vorgetragen werden müssen, übergebe ich einfach die Entnahmen- und Einlagekonto und ändere diese dann manuell auf das Kapitalkonto ab, mit dem ursprünglichen Konto im Belegfeld 1 falls ich was nachvollziehen möchte.
Dann sieht das bei uns ja genau identisch aus - so mache ich das nämlich auch, bevor ich den Saldo von Hand zusammenrechne .... 🙂
Und man kann die Beträge nachvollziehen, war mir wichtig ist. Wobei ich gestehen muss, dass ich bei 4/3 Rechnern einen Saldo auf Konto 9000 lasse.
@bodensee schrieb:Kontenklasse 9 = 0 mache ich seit jeher so und ich weiß ich bin hier ein Exot.
Ich mache das auch schon immer so. Habe ich aus der Kanzlei übernommen, in der ich zuletzt vor meiner Selbständigkeit angestellt war. Dort hat man das schon so gemacht, als ich dort eingestellt wurde (war dort 10 Jahre und bin jetzt seit 19 Jahren selbständig).
@bodensee schrieb:
bzgl. Cloud von Kanzlei Rewe , vor kurzem von der Datev erfahren wenn Sie das ende 2028 hinkriegen ( also alle Betroffenen bitte vorher in den Ruhestand bzw. zum Aktivrentner werden) sind Sie ( die Datev ) sehr froh. D.h. für mich übersetzt - keine Chance, daher rechne ich nicht vor 2029/20230 damit.
Das war ja zu erwarten. Wenn man den Zeitplan der ersten Aussagen meines Kundenverantwortlichen hätte einhalten können, wäre schon mindestens seit letztem Jahr alles in der Cloud. Von daher warte ich mal weiter ab und freue mich über jedes Jahr ohne Cloud.